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Gründungszuschuss

Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen; Gründungszuschuss wird für Existenzgründer bis zu 15 Monaten geleistet, 9 Monate als Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, weitere 6 Monate je 300 Euro nach Beantragung und Nachweis einer intensiven Geschäftsentwicklung. Gründungszuschuss wird nur gewährt, solange noch mindestens ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht; allgemeine Voraussetzung ist die Erstellung eines sog. Businessplanes. Der Gründungszuschuss ersetzt seit 1. 8. 2006 die Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld.
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