Lexikon
Gründungszuschuss
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen; Gründungszuschuss wird für Existenzgründer bis zu 15 Monaten geleistet, 9 Monate als Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, weitere 6 Monate je 300 Euro nach Beantragung und Nachweis einer intensiven Geschäftsentwicklung. Gründungszuschuss wird nur gewährt, solange noch mindestens ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht; allgemeine Voraussetzung ist die Erstellung eines sog. Businessplanes. Der Gründungszuschuss ersetzt seit 1. 8. 2006 die Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld.
Wissenschaft
Die Kraft der Wellen
Rund 70 Prozent der Erdoberfläche sind von Wasser bedeckt. Ingenieure wollen jetzt die Energie des Meeres nutzen, um auf schwimmenden Inseln elektrischen Strom zu erzeugen. von RAINER KURLEMANN Wer schon einmal in einem Boot oder am Strand gegen die Wellen gekämpft hat, der ahnt, wie viel Energie im Meer steckt. Tag für Tag...
Wissenschaft
Aufbläh-Fortbewegung entdeckt
Wie wichtige Winzlinge wandern: Forschende haben aufgeklärt, auf welche Weise scheinbar unbewegliche Vertreter des Phytoplanktons aus den Tiefen der Meere nach oben steigen und anschließend zurücksinken. Die Einzeller blähen sich demnach innerhalb von Minuten auf das Sechsfache ihrer ursprünglichen Größe auf. Dabei lagern sie...