Lexikon
Gründungszuschuss
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen; Gründungszuschuss wird für Existenzgründer bis zu 15 Monaten geleistet, 9 Monate als Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, weitere 6 Monate je 300 Euro nach Beantragung und Nachweis einer intensiven Geschäftsentwicklung. Gründungszuschuss wird nur gewährt, solange noch mindestens ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht; allgemeine Voraussetzung ist die Erstellung eines sog. Businessplanes. Der Gründungszuschuss ersetzt seit 1. 8. 2006 die Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld.
Wissenschaft
Metaatome statt Linsen
Dank sogenannter Metalinsen lassen sich Optiken vollkommen neu aufbauen sowie kompakter und günstiger herstellen. Künftig könnten sie etwa die Kamera-module in Smartphones ersetzen. von MICHAEL VOGEL In einem Smartphone stecken Dinge, deren Bedeutung vielen Menschen gar nicht bewusst ist. Dazu gehört in manchen Handy-Modellen...
Wissenschaft
Hacker mit an Bord
Immer mehr Sensoren, elektronische Assistenzsysteme und die Vernetzung von Verkehrsteilnehmern machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Doch sie bieten auch eine Angriffsfläche für einen Datenraub oder die Manipulation der Fahrzeugtechnik. von HEIKE STÜVEL Von außen betrachtet wirkt alles harmlos. Ein Auto steht glänzend...