Lexikon
Gründungszuschuss
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen; Gründungszuschuss wird für Existenzgründer bis zu 15 Monaten geleistet, 9 Monate als Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, weitere 6 Monate je 300 Euro nach Beantragung und Nachweis einer intensiven Geschäftsentwicklung. Gründungszuschuss wird nur gewährt, solange noch mindestens ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht; allgemeine Voraussetzung ist die Erstellung eines sog. Businessplanes. Der Gründungszuschuss ersetzt seit 1. 8. 2006 die Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld.
Wissenschaft
Nicht im Gleichgewicht
Es kommt selten vor, dass in aktuellen wissenschaftlichen Publikationen Arbeiten erwähnt werden, die älter als ein paar Jahre sind. Neulich berichtete die Fachzeitschrift Nature über die Prozesse, die in Wolken ablaufen müssen, damit genug Eispartikel gebildet werden, um es regnen zu lassen. Das Thema ist sicher nicht neu, und so...
Wissenschaft
Das vernetzte Gehirn
Wie Nervenzellen verschaltet sind, bestimmt darüber, wie wir wahrnehmen und denken. von SUSANNE DONNER Wieso weiß ich, wer ich bin? Auch renommierte Neurowissenschaftler müssen bei der Beantwortung dieser einfachen Frage bisher in Teilen immer noch passen. Sie gehen zwar davon aus, dass die Information darüber, wie man heißt, in...