Lexikon
Gründungszuschuss
Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die durch Aufnahme einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden wollen; Gründungszuschuss wird für Existenzgründer bis zu 15 Monaten geleistet, 9 Monate als Grundförderung in Höhe des zuletzt bezogenen monatlichen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro, weitere 6 Monate je 300 Euro nach Beantragung und Nachweis einer intensiven Geschäftsentwicklung. Gründungszuschuss wird nur gewährt, solange noch mindestens ein dreimonatiger Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht; allgemeine Voraussetzung ist die Erstellung eines sog. Businessplanes. Der Gründungszuschuss ersetzt seit 1. 8. 2006 die Förderinstrumente Ich-AG und Überbrückungsgeld.
Wissenschaft
Aus Warm und Kalt wird Strom
Thermoelektrische Materialien können Temperaturunterschiede in elektrischen Strom verwandeln. Lange wurde das bloß belächelt, doch nun drängen die Ergebnisse der Forschung in die Anwendung. von RAINER KURLEMANN Johannes de Boor fordert die Besucher in seinem Labor gern zu einem Experiment auf. „Halten Sie das bitte fest und...
Wissenschaft
News der Woche 11.04.2025
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