Lexikon
Überbrückungsgeld
finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Sozialgesetzbuch III, § 57). Voraussetzung ist, dass der Existenzgründer Anspruch auf eine Lohnersatzleistung nach Sozialgesetzbuch III hat oder durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird. Erforderlich ist ferner die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass die selbständige Tätigkeit voraussichtlich eine dauerhafte Lebensgrundlage bietet. Überbrückungsgeld wird längstens für die Dauer von 26 Wochen in Höhe der vorangegangenen Leistungen gezahlt. Das Überbrückungsgeld wurde Mitte 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Wissenschaft
Das Meer in Plutos Unterwelt
Als der sonnenferne Zwergplanet entstand, besaß er nicht nur viel Eis, sondern auch reichlich Wärme für einen Ozean aus Schmelzwasser. Dieses Tiefenmeer existiert vielleicht noch heute. von THORSTEN DAMBECK Am 14. Juli 2015 raste die Raumsonde New Horizons mit dem zehnfachen Tempo einer Gewehrkugel an Pluto vorbei. Es war das...
Wissenschaft
Weidevieh: Weniger Methan-Ausstoß durch Algen im Futter
Bei ihrer Verdauung produzieren Rinder große Mengen des Treibhausgases Methan. Senken lässt sich dieser Ausstoß jedoch, wenn die Kühe als Futterzusatz Algen erhalten. Während der Ansatz bereits für im Stall gehaltene Tiere erprobt wurde, galt er für Weidevieh bislang als unrealistisch. Eine Studie zeigt nun, dass auch Mastrinder...