Lexikon

Überbrückungsgeld

finanzielle Leistung der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Sozialgesetzbuch III, § 57). Voraussetzung ist, dass der Existenzgründer Anspruch auf eine Lohnersatzleistung nach Sozialgesetzbuch III hat oder durch die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet wird. Erforderlich ist ferner die Bescheinigung einer fachkundigen Stelle, dass die selbständige Tätigkeit voraussichtlich eine dauerhafte Lebensgrundlage bietet. Überbrückungsgeld wird längstens für die Dauer von 26 Wochen in Höhe der vorangegangenen Leistungen gezahlt. Das Überbrückungsgeld wurde Mitte 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Parodontitis, Zähne, Karies
Wissenschaft

Zähne zeigen

Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...

Rechenzentrum
Wissenschaft

Mehr Elektroschrott durch Künstliche Intelligenz

Generative künstliche Intelligenz benötigt riesige Rechenzentren mit der neuesten Computertechnologie. Eine Studie hat nun quantifiziert, wie sich die Ausbreitung von KI auf die Menge des Elektroschrotts auswirkt. Demnach könnten bis 2030 bis zu fünf Millionen Tonnen Elektroschrott allein durch ausrangierte Geräte von KI-...

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