Lexikon
Ich-AG
Form der selbständigen Tätigkeit für Arbeitslose, die eine Arbeitslosigkeit beendet und die zum Bezug gestaffelter Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Voraussetzungen sind u. a.: Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe), Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: Steuernummer), Beantragung des Existenzgründerzuschusses bei der Agentur für Arbeit. Das selbständige Arbeitseinkommen darf 25 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Der Existenzgründer ist in den ersten drei Jahren in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Die monatlichen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit betragen im 1. Jahr der selbständigen Tätigkeit 600 Euro, im 2. Jahr 360 Euro und im 3. Jahr 240 Euro. Die Ich-AG wurde seit 1. 8. 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
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