Lexikon
Ich-AG
Form der selbständigen Tätigkeit für Arbeitslose, die eine Arbeitslosigkeit beendet und die zum Bezug gestaffelter Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Voraussetzungen sind u. a.: Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe), Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: Steuernummer), Beantragung des Existenzgründerzuschusses bei der Agentur für Arbeit. Das selbständige Arbeitseinkommen darf 25 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Der Existenzgründer ist in den ersten drei Jahren in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Die monatlichen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit betragen im 1. Jahr der selbständigen Tätigkeit 600 Euro, im 2. Jahr 360 Euro und im 3. Jahr 240 Euro. Die Ich-AG wurde seit 1. 8. 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
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Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
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Wenn sich Regeln plötzlich ändern, reagiert unser Gehirn darauf und baut im Kortex die neuronalen Netzwerke um, die für Lern- und Entscheidungsprozesse zuständig sind. Diese Reorganisation läuft schicht- und schrittweise ab: von unten nach oben und von chaotisch zu rhythmisch, wie Neurowissenschaftler nun anhand von Mäusen...