Lexikon
Ich-AG
Form der selbständigen Tätigkeit für Arbeitslose, die eine Arbeitslosigkeit beendet und die zum Bezug gestaffelter Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit berechtigt. Voraussetzungen sind u. a.: Bezug von Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe), Gewerbeanmeldung (bei Freiberuflern: Steuernummer), Beantragung des Existenzgründerzuschusses bei der Agentur für Arbeit. Das selbständige Arbeitseinkommen darf 25 000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Der Existenzgründer ist in den ersten drei Jahren in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen. Die monatlichen Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit betragen im 1. Jahr der selbständigen Tätigkeit 600 Euro, im 2. Jahr 360 Euro und im 3. Jahr 240 Euro. Die Ich-AG wurde seit 1. 8. 2006 für Neuförderungen durch den Gründungszuschuss ersetzt.
Wissenschaft
Ein künstliches Herz
Neue Techniken, um Blut zu pumpen, verbessern die Überlebenschancen vieler Herzpatienten. von REINHARD BREUER Als der südafrikanische Chirurg Christiaan Barnard am 3. Dezember 1967 erstmals erfolgreich ein menschliches Herz verpflanzte, begann ein neues Zeitalter der Medizin. Doch bis heute erfüllt sich die Hoffnung auf ein neues...
Wissenschaft
Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges
Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...