Lexikon

Beichte

öffentliches oder geheimes Bekennen von Sünden zum Zweck ihrer Tilgung; in vielen Religionen geübt; in der
katholischen
Kirche innerhalb des Sakraments der Buße als geheime Beichte (gewöhnlich im Beichtstuhl) vor dem zum Beichtgeheimnis verpflichteten Priester (Beichtvater), der allein die Absolution spenden kann. Das 4. Laterankonzil 1215 regelte die bestehende Praxis (Reformbestrebungen seit 1965). Der Vorbereitung des Bekenntnisses dient die Gewissenserforschung, oft mittels des Beichtspiegels.
In der
lutherischen
Kirche wurde mit dem Bußsakrament auch die Pflicht zur Ohrenbeichte und Aufzählung einzelner Sünden aufgehoben, zunächst aber am seelsorglichen Wert der freiwilligen Einzelbeichte (Privatbeichte) fest gehalten. Erst die Aufklärung löste die Einzelbeichte durch die Gemeindebeichte (Generalbeichte) vor dem Abendmahl ab. Generalbeichte, Reue.
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