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Absolutiọn
[
lateinisch
]Lossprechung von der Sünde nach einem (öffentlichen oder privaten) Bekenntnis der Sünden (Beichte). In der katholischen Kirche ist die Absolution Teil des Bußsakraments und kann nur durch einen Priester erteilt werden. Die lutherische Kirche kennt die Absolution als vollmächtigen Zuspruch der Vergebung nach einem Beichtgespräch mit dem Seelsorger oder mit einem anderen Mitchristen und im Zusammenhang mit dem Sündenbekenntnis beim Abendmahl.
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