Lexikon

Jahr und Tag

Frist des germanischen und alten deutschen Rechts; ursprünglich 1 Jahr und 1 Tag, später (unter Hinzurechnung der Frist zwischen zwei echten Thingen; Thing) 1 Jahr und 6 Wochen oder 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage (dann wurde auch die Dauer des Things mitgerechnet). Von Bedeutung im Strafrecht (stellt sich der Beklagte nicht innerhalb von Jahr und Tag dem Gericht, wird sein gesamter Besitz eingezogen), im Lehnsrecht (Frist zur Lehnserneuerung), besonders aber im Liegenschaftsverkehr (Einspruchsfrist, danach erlangt der Käufer die rechte Gewere).
minus_0,6_Sonnenmassen_schweren_Schwarzen_Loch.
Wissenschaft

Das Sonder-Paar

Astrophysiker rätseln über ein sonderbares und besonderes Duo im neuen Katalog der Gravitationswellen. Manchen Modellen zufolge dürfte es gar nicht existieren. von RÜDIGER VAAS Es begann mit einem Paukenschlag: Nur fünf Tage nach dem Start von O4, dem vierten Beobachtungslauf des Laser Interferometer Gravitational-Wave...

Miyake, Dispilio-Ausgrabungen
Wissenschaft

Kosmischer Fingerabdruck in Baumringen

Ungewöhnliche Strahlungsausbrüche der Sonne ermöglichen es Archäologen, jahrtausendealte Hölzer aufs Jahr genau zu datieren. Daraus ergeben sich neue Erkenntnisse zu frühen Zivilisationen. von DIRK EIDEMÜLLER Die archäologische Arbeit ist oft wie ein riesiges Puzzle. Man gräbt beispielsweise durch eine steinzeitliche Siedlung und...