Lexikon
Jahr und Tag
Frist des germanischen und alten deutschen Rechts; ursprünglich 1 Jahr und 1 Tag, später (unter Hinzurechnung der Frist zwischen zwei echten Thingen; Thing) 1 Jahr und 6 Wochen oder 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage (dann wurde auch die Dauer des Things mitgerechnet). Von Bedeutung im Strafrecht (stellt sich der Beklagte nicht innerhalb von Jahr und Tag dem Gericht, wird sein gesamter Besitz eingezogen), im Lehnsrecht (Frist zur Lehnserneuerung), besonders aber im Liegenschaftsverkehr (Einspruchsfrist, danach erlangt der Käufer die rechte Gewere).
Wissenschaft
Ein asymmetrisches All?
Rätselhafte Richtungen und seltsame Ströme – ist das Kosmologische Prinzip am Ende? von RÜDIGER VAAS Eine Vorzugsrichtung des Universums wäre eine wahrhaft umfassende Entdeckung. Entsprechend gut müssten die Indizien dafür sein, damit die meisten Kosmologen sie akzeptieren. Denn dann wäre ihr lieb gewonnenes Kosmologisches...
Wissenschaft
Tierisches Leuchten
Biolumineszenz hilft ihnen beim Jagen, Fliehen oder der Partnersuche. Und inzwischen hat die vielfältig leuchtende Tierwelt auch die Neugier von Medizinern und Genforschern geweckt, die daraus neue Methoden für ihre Arbeit ableiten. von Christian Jung Glühwürmchen sind nicht nur schön anzusehen, kaum ein anderes Tier schafft es...