Lexikon
Jahr und Tag
Frist des germanischen und alten deutschen Rechts; ursprünglich 1 Jahr und 1 Tag, später (unter Hinzurechnung der Frist zwischen zwei echten Thingen; Thing) 1 Jahr und 6 Wochen oder 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage (dann wurde auch die Dauer des Things mitgerechnet). Von Bedeutung im Strafrecht (stellt sich der Beklagte nicht innerhalb von Jahr und Tag dem Gericht, wird sein gesamter Besitz eingezogen), im Lehnsrecht (Frist zur Lehnserneuerung), besonders aber im Liegenschaftsverkehr (Einspruchsfrist, danach erlangt der Käufer die rechte Gewere).
Wissenschaft
Gammastrahlung von der Sonne
Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...
Wissenschaft
Empfindliche Wunderstoffe
Es ist schon zum Staunen, dass Thermodynamik im Nanobereich möglich ist und dass der Physiker Christopher Jarzynski einen der Hauptsätze aus dem 19. Jahrhundert den winzigen Maschinchen anpassen konnte, die keine schweren Transporte übernehmen, dafür aber das mikroskopische Treiben in lebenden Zellen aufrecht erhalten. Der...