Lexikon
Jahr und Tag
Frist des germanischen und alten deutschen Rechts; ursprünglich 1 Jahr und 1 Tag, später (unter Hinzurechnung der Frist zwischen zwei echten Thingen; Thing) 1 Jahr und 6 Wochen oder 1 Jahr, 6 Wochen und 3 Tage (dann wurde auch die Dauer des Things mitgerechnet). Von Bedeutung im Strafrecht (stellt sich der Beklagte nicht innerhalb von Jahr und Tag dem Gericht, wird sein gesamter Besitz eingezogen), im Lehnsrecht (Frist zur Lehnserneuerung), besonders aber im Liegenschaftsverkehr (Einspruchsfrist, danach erlangt der Käufer die rechte Gewere).
Wissenschaft
Kleinplaneten unter der Lupe
Die Erforschung der Planetoiden tritt in eine neue Phase: Im Labor analysieren Wissenschaftler den Urstoff, aus dem sich einst die großen Planeten formten.
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Wissenschaft
Wie die Zwerge vorwärtskommen
Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...