21. 9. 1949 BRD
Das Besatzungsstatut für die BRD tritt in Kraft: Bund und Ländern wird zwar die volle gesetzgebende, vollziehende und rechtsprechende Gewalt übertragen, doch behalten sich die Besatzungsmächte u.a. die Zuständigkeit hinsichtlich Entwaffnung, Entmilitarisierung und Ruhrkontrolle in Deutschland vor.