Wahrig Herkunftswörterbuch
recht
dieses Adjektiv
[Info]mhd.
,ahd.
reht entstammt einer Partizipialform desidg.
Verbs *reg– „geraderichten“ und bedeutete urspr. „gerade“recht und billig
Erst seit dem 18. Jahrhundert hat etwas Billiges einen niedrigen Preis. In dieser Bedeutung wird das Adjektiv heute noch verwendet, jedoch mit immer deutlicheren abwertenden Untertönen (vgl. Wendungen wie das ist eine billige Ausrede). In den Jahrhunderten davor gebrauchte man es noch als Synonym für recht, drückte damit allerdings eine Bedeutungsnuance aus: Als Billigkeit galt das natürliche Rechtsempfinden, dem das in Gesetzen niedergelegte, kodifizierte Recht gegenüberstand. In der Zwillingsformel recht und billig „richtig und gerecht“, die seit dem 11. Jahrhundert belegt ist, schrieb man billig übrigens zunächst noch billich. Der billige Preis, den man für etwas bezahlte, war also ursprünglich ein Preis, der der Sache angemessen war und der dem Rechtsempfinden entsprach. Diese alte Bedeutung von billig ist heute nur noch in der Formel das ist nur recht und billig und in dem Verb billigen „gutheißen, für angemessen erachten“ erhalten.
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