Lexikon

Aufsichtspflicht

gesetzliche Verpflichtung von Eltern, Vormund, Pfleger u. a. Erziehungs- und Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedürfen. Fügt der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlichen Schaden zu, so ist der Aufsichtspflichtige grundsätzlich schadensersatzpflichtig; die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 BGB;
Österreich:
§ 1309 ABGB).

Weitere Artikel aus dem Kalender

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon