Lexikon
Aufsichtspflicht
gesetzliche Verpflichtung von Eltern, Vormund, Pfleger u. a. Erziehungs- und Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedürfen. Fügt der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlichen Schaden zu, so ist der Aufsichtspflichtige grundsätzlich schadensersatzpflichtig; die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 BGB;
Österreich:
§ 1309 ABGB).
Wissenschaft
Leben im Extremen
Am Meeresboden und im Weltraum: Manche Mikroorganismen besiedeln unwirtliche Umgebungen.
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Wissenschaft
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Die seltsamen Bahnen von Himmelskörpern im äußeren Sonnensystem sind ein ungelöstes Rätsel. Neuen Indizien zufolge könnten sie von einer engen Begegnung unserer Sonne mit einem Nachbarstern verursacht worden sein. von THORSTEN DAMBECK Es war ein seltsamer Mond, dessen Entdeckung William Pickering 1899 meldete. Bei der Auswertung...