Lexikon
Aufsichtspflicht
gesetzliche Verpflichtung von Eltern, Vormund, Pfleger u. a. Erziehungs- und Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedürfen. Fügt der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlichen Schaden zu, so ist der Aufsichtspflichtige grundsätzlich schadensersatzpflichtig; die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 BGB;
Österreich:
§ 1309 ABGB).Wissenschaft
Elektronenwirbel im Graphen
In dem zweidimensionalen Kohlenstoffmaterial Graphen verhalten sich Elektronen anders als normal: Sie bewegen sich wie eine Flüssigkeit und können auch Wirbel bilden. Solche Elektronenwirbel im Graphen haben Physiker nun erstmals direkt sichtbar gemacht. Dies gelang ihnen mit Hilfe eines hochauflösenden Quanten-Magnetfeldsensors...
Wissenschaft
Aus alten Zellen wird neuer Rohstoff
Schreddern, ätzen, schaben: Ein Bündel von Techniken soll dafür sorgen, dass sich ausgediente Solarzellen recyceln lassen – und nicht mehr wie bislang meist einfach im Müll landen. von KATJA MARIA ENGEL Noch ist viel freie Fläche zu sehen. Am Stadtrand von Münster baut die Firma Reiling PV-Recycling gerade ein Kompetenzzentrum...