Lexikon

Aufsichtspflicht

gesetzliche Verpflichtung von Eltern, Vormund, Pfleger u. a. Erziehungs- und Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedürfen. Fügt der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlichen Schaden zu, so ist der Aufsichtspflichtige grundsätzlich schadensersatzpflichtig; die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 BGB;
Österreich:
§ 1309 ABGB).
Hochdruck, Druck
Wissenschaft

Laborreise ins Innere der Erde

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Das erste Licht entstand schon kurz nach dem Urknall.©NASA, ESA, CSA, STScI, J. DePasquale, A. Pagan, A. M. Koekemoer
Wissenschaft

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