Lexikon
Aufsichtspflicht
gesetzliche Verpflichtung von Eltern, Vormund, Pfleger u. a. Erziehungs- und Sorgeberechtigten zur Beaufsichtigung von Personen, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedürfen. Fügt der zu Beaufsichtigende einem Dritten widerrechtlichen Schaden zu, so ist der Aufsichtspflichtige grundsätzlich schadensersatzpflichtig; die Ersatzpflicht tritt jedoch dann nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt hat oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden wäre (§ 832 BGB;
Österreich:
§ 1309 ABGB).
Wissenschaft
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Wissenschaft
Haben kleine Sterne besondere Planeten?
Wie erdähnlich könnten die Welten um die vielen stellaren Winzlinge des Weltalls sein? Hinweise dazu hat nun der analytische Blick des Webb-Teleskops auf die planetenbildende Scheibe eines sehr massearmen Jung-Sterns geliefert. Sie enthält demnach viele kohlenstoffhaltige Verbindungen und offenbar wenig sauerstoffhaltige Gase....