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Privathaftpflichtversicherung
Wer anderen Personen einen Schaden zufügt oder deren Sachen bzw. Besitz schädigt, der muss dafür haften. So steht es im Gesetz (BGB § 823 Schadensersatzpflicht). Besonders wenn es um Personenschäden geht, kann einen das teuer zu stehen kommen. Eine Privathaftpflichtversicherung deckt diese Kosten ab. Erstaunlich, aber wahr: nur jeder dritte Deutsche besitzt diese wichtigste aller Versicherungen.
Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht ab?
Obwohl es beim Versicherungsumfang kleinere Unterschiede zwischen den Versicherungsunternehmen und einzelnen Tarifen gibt, deckt die Haftpflicht die meisten Alltagsschäden ab, für die man haftbar gemacht werden kann. Bei günstigen Haftpflichtversicherungen mit Selbstbeteiligung, müssen kleinere Schäden allerdings selbst übernommen werden.
Bei den zuweilen teuren und langwierigen Personenschäden, werden von den meisten Policen folgende Kosten gedeckt:
- Arzt- und Krankenhauskosten
- Ausgleich für bleibende gesundheitliche Schäden
- notwendiges Pflegepersonal im Alltag
- Verdienstausfall
- Kosten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit
- Ausgleich bei beruflichem Nachteil
Welche Schäden deckt die Privathaftpflicht nicht ab?
- Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen
- Schäden, die bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit entstehen
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- teilweise Schäden, die von Kindern unter sieben Jahren verursacht werden, wenn Eltern die Aufsichtspflicht nicht verletzen
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung kostet monatlich lediglich einige wenige Euro. Je nach Leistungsumfang der Police und Deckungshöhe liegen die Jahreskosten in der Regel zwischen 50 und 90 Euro.
Wer ist bei der Haftpflicht versichert?
Neben dem Versicherungsnehmer sind in der Haftpflichtpolice folgende Personen mitversichert:
- der Ehepartner
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, solange sie sich in der Schul- oder Berufsausbildung befinden
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Die pauschale Deckungshöhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden sollte mindestens zwischen einer und zwei Millionen Euro liegen.
Welche weiteren Haftpflichtversicherungen sind notwendig?
Für jeden Halter eines Autos ist die Kfz-Haftpflicht unverzichtbar. Vermieter von Einfamilienhäusern oder Eigentümer von Mehrfamilienhäuser benötigen eine besondere Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht. Für einen Haus-Neubau ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Diese zahlt, wenn Schäden durch das Gebäude oder die Baustelle entstehen. Besitzer von Heizöl- oder Flüssigkeitstanks sollten sich mit einer Gewässerschaden-Haftpflicht gegen das mögliche Risiko einer Grundwasserverschmutzung absichern. Wer Hunde oder Pferde hält, für den ist eine Tierhalterhaftpflicht ratsam. Für das intensive Hobby bzw. den ausgefallenen Sport sollte eine eigene Haftpflichtversicherung erwogen werden, wie z. B. die Jagd-Haftpflicht, Wassersport-Haftpflicht oder Luftfahrzeug-Haftpflicht.
Stiftung Warentest – FINANZtest
(www.finanztest.de)
(hier: Versicherungen und Vorsorge)