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Was sind Erst- und Zweitstimme?

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt ein sog. modifiziertes Verhältniswahlrecht. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit seiner Erststimme wählt er einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die von ihm favorisierte Partei. Die Zweitstimme ist für das Endergebnis wichtiger, denn auf dem Zweitstimmenanteil einer Partei beruht die Zahl ihrer Mandate. Erst- und Zweitstimmen können für unterschiedliche Parteien abgegeben werden (Stimmensplitting).

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