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Was sind Erst- und Zweitstimme?
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag gilt ein sog. modifiziertes Verhältniswahlrecht. Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen: Mit seiner Erststimme wählt er einen Kandidaten aus dem Wahlkreis, mit der Zweitstimme die von ihm favorisierte Partei. Die Zweitstimme ist für das Endergebnis wichtiger, denn auf dem Zweitstimmenanteil einer Partei beruht die Zahl ihrer Mandate. Erst- und Zweitstimmen können für unterschiedliche Parteien abgegeben werden (Stimmensplitting).
News der Woche 28.11.2025
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Feuerfester Wald
Wie lassen sich Wälder gegen Trockenheit, Hitze und Flammen wappnen? von KURT DE SWAAF Baumleichen, soweit das Auge reicht, und dazwischen struppiges Gras. Die meisten Stämme liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut, manche aber stehen noch. Es seien allesamt tote Waldkiefern, erklärt die Biologin Antje Bischoff. 2019...