Lexikon
Batterieverordnung
Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, in Kraft getreten am 3. 4. 1998. Die Batterieverordnung verbietet das Inverkehrbringen von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als 0,025% Quecksilber (Ausnahmen: 0,05%) und legte ab 1998 für Handel und Industrie eine Rücknahmeverpflichtung für alle Batterien einschließlich Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sowie eine Rückgabepflicht des Konsumenten fest. Die Batterieverordnung setzte die Batterie-Richtlinie der EU in nationales Recht um und wurde 2009 durch das Batteriegesetz vom 25. 6. 2009 ersetzt.
Wissenschaft
Flugkunst im Kleinformat
Die Entwicklungsgeschichte der Fluginsekten und ihre Anpassungen. Von RALF STORK Bei den Vögeln ist die Sache einfach. Das immer gleiche Prinzip 11.000-fach variiert: Es gibt immer zwei Flügel, mit Federn bedeckt, von zwei großen Brustmuskeln angetrieben, die den Vogel durch die Luft oder ausnahmsweise auch durchs Wasser...
Wissenschaft
News der Woche 14.02.2025
Der Beitrag News der Woche 14.02.2025 erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Helfende Roboterhände
Wird KI zur Gefahr?
Giftige Reiswaffeln?
Unterwegs durch die Luft: Mikroben
Körperabwehr gegen Krebs
Wenig Raum für Nachhaltigkeit