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Batterieverordnung

Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, in Kraft getreten am 3. 4. 1998. Die Batterieverordnung verbietet das Inverkehrbringen von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als 0,025% Quecksilber (Ausnahmen: 0,05%) und legte ab 1998 für Handel und Industrie eine Rücknahmeverpflichtung für alle Batterien einschließlich Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sowie eine Rückgabepflicht des Konsumenten fest. Die Batterieverordnung setzte die Batterie-Richtlinie der EU in nationales Recht um und wurde 2009 durch das Batteriegesetz vom 25. 6. 2009 ersetzt.

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