Lexikon

Batterieverordnung

Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, in Kraft getreten am 3. 4. 1998. Die Batterieverordnung verbietet das Inverkehrbringen von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als 0,025% Quecksilber (Ausnahmen: 0,05%) und legte ab 1998 für Handel und Industrie eine Rücknahmeverpflichtung für alle Batterien einschließlich Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sowie eine Rückgabepflicht des Konsumenten fest. Die Batterieverordnung setzte die Batterie-Richtlinie der EU in nationales Recht um und wurde 2009 durch das Batteriegesetz vom 25. 6. 2009 ersetzt.
Pilz, Oberfläche
Wissenschaft

In Pilz gepackt

Aus Pilzgeflecht und Pflanzenresten haben Materialforscher einen neuen nachhaltigen Werkstoff entwickelt. Er kann so manches herkömmliche Material ersetzen. von RAINER KURLEMANN Es ist ein Traum für Verfahrensingenieure: Man stelle eine Schale bei warmen Sommertemperaturen in einen dunklen Raum – und fünf bis sechs Tage später...

Opioide, Schmerzen, Medizin
Wissenschaft

Schmerzfrei

Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.

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