Lexikon
Batterieverordnung
Rechtsverordnung zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, in Kraft getreten am 3. 4. 1998. Die Batterieverordnung verbietet das Inverkehrbringen von Alkali-Mangan-Batterien mit mehr als 0,025% Quecksilber (Ausnahmen: 0,05%) und legte ab 1998 für Handel und Industrie eine Rücknahmeverpflichtung für alle Batterien einschließlich Alkali-Mangan- und Zink-Kohle-Batterien sowie eine Rückgabepflicht des Konsumenten fest. Die Batterieverordnung setzte die Batterie-Richtlinie der EU in nationales Recht um und wurde 2009 durch das Batteriegesetz vom 25. 6. 2009 ersetzt.
Wissenschaft
Lockdowns ließen Gehirne von Jugendlichen schneller reifen
Die Lockdowns während der Corona-Pandemie haben unser aller Zusammenleben stark beeinflusst. Von den Kontaktbeschränkungen mit am meisten betroffen waren Kinder und Jugendliche, was sich häufig in psychischen Folgen zeigte. Nun legen Gehirnscans nahe, dass die Lockdowns auch die Gehirnentwicklung von Teenagern verändert haben....
Wissenschaft
News der Woche 12.07.2024
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