Lexikon

Pfandpflicht

die durch die Bundesregierung auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bestimmte Abgabe gegen Pfand mit Rücknahmepflicht; z. B. ist für Autobatterien seit dem 1. 10. 1998 nach § 6 der Batterie-Verordnung ein Pfand zu erheben, wenn die alte bei Erwerb einer neuen nicht zurückgegeben wird. Gleichrangig sind freiwillige Verpflichtungen der Hersteller zur Regelung eines Kreislaufes, z. B. für Getränkeverpackungen aus Glas als Mehrwegsystem. Auf Getränkedosen und Einwegflaschen wird seit 2003 ein Pflichtpfand erhoben (Dosenpfand).
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Wissenschaft

Dicke Kleidung bringt’s nicht

Warum man an kalten Tagen in dicker Kleidung unter Umständen stärker friert als in dünner, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Unter dem Begriff „gefühlte Temperatur“ kann sich mittlerweile jeder etwas vorstellen und weiß daher, dass das Wohlbefinden im Freien nicht nur von der gemessenen Temperatur, sondern maßgeblich von anderen...

Illustration eines Gehirns, das gewaschen und gereinigt wird
Wissenschaft

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