Lexikon
Prodụktverantwortung
Kernstück des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Jeder, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, hat sicherzustellen, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse Abfälle möglichst vermieden werden. Bei fehlender (freiwilliger) Initiative der Wirtschaftszweige können Verbote, Beschränkungen oder Kennzeichnungspflichten durch die Bundesregierung vorgeschrieben werden (z. B. Rückgabe- und Überlassungspflichten, Pfandpflichten). Verpackungsverordnung.
Wissenschaft
Islamisches Zelt über christlichem Altar
In einer Kirche im italienischen Ferrara hat eine Historikerin ein einzigartiges Fresko aus dem 13. Jahrhundert entdeckt. Das Wandbild in der Apsis zeigt ein kunstvoll gefertigtes islamisches Zelt aus bunten Stoffen, das wahrscheinlich sowohl auf dem Fresko als auch in der Realität als Vorhang für den Hochaltar der christlichen...
Wissenschaft
Kernkraft: zu teuer und zu langsam?
Es gibt viele schlechte Argumente gegen Kernkraft: So sei der radioaktive Abfall ein großes Problem – obwohl tatsächlich nur sehr geringe Mengen davon anfallen und das meiste davon nur schwach radioaktiv ist. Außerdem sei die Strahlung eine unsichtbare und damit unberechenbare Gefahr – obwohl sie deutlich einfacher messbar ist...