Lexikon

Prodktverantwortung

Kernstück des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Jeder, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, hat sicherzustellen, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse Abfälle möglichst vermieden werden. Bei fehlender (freiwilliger) Initiative der Wirtschaftszweige können Verbote, Beschränkungen oder Kennzeichnungspflichten durch die Bundesregierung vorgeschrieben werden (z. B. Rückgabe- und Überlassungspflichten, Pfandpflichten). Verpackungsverordnung.
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Wissenschaft

Exzellent oder nicht?

Man kann schauen, wohin man will: In der deutschen Wissenschaftslandschaft ist „Exzellenz“ nirgendwo weit – jedenfalls dem Namen nach. Vor allem die Exzellenzinitiativen und -strategien des Bundes und der Länder haben den Begriff weit gestreut. Aber auch andere Fördermaßnahmen schmücken sich inzwischen zunehmend mit der Phrase,...

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Wissenschaft

Kein Kollaps im Paradies auf Erden

Ostern 1722 sind niederländische Seefahrer irgendwo zwischen dem südamerikanischen Kontinent und Neuseeland auf eine Insel gestoßen, die als einsamster Ort der Erde bekannt wurde. Denn sie liegt am weitesten von jeder anderen menschlichen Siedlung entfernt. Die Niederländer gaben dem kleinen Flecken Land im riesigen Meer den...

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