Lexikon
Verpackungsverordnung
die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. 8. 1998 (mit bedeutsamer Änderung durch Verordnung vom 2. 4. 2008) nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Auswirkung von Abfällen (Verkaufs-, Transport-, Getränkeverpackungen) auf die Umwelt soll vermieden oder verringert werden. Die Verpackungsverordnung regelt Rücknahmepflichten, die Pfanderhebung, den Ausbau von Mehrwegsystemen, die Beschaffenheit und Kennzeichnung zur Materialidentifizierung sowie materialspezifische Verwertungsquoten.
Wissenschaft
Galaktische Gesetzgebung
Exorecht und andere Extravaganzen: Müssen extraterrestrische Besucher irdische Gesetze befolgen? Und was gilt für uns? von RÜDIGER VAAS Es mag sonderbar klingen, sogar unfreiwillig komisch: Juristen denken bereits über Rechtsfragen im Umgang mit außerirdischen Intelligenzen nach, publizieren darüber Artikel in Fachzeitschriften,...
Wissenschaft
Im Insekten-Labor
Insekten können uns mehr nützen, aber auch mehr schaden, als gemeinhin angenommen wird. Das zu erforschen und neue Lösungen zum Wohl des Menschen zu entwickeln, ist das Ziel eines noch jungen Wissenschaftszweigs, der Gelben Biotechnologie. von MONIKA OFFENBERGER Der Evolutionsbiologe John Burdon Sanderson Haldane scherzte einst „...
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