Lexikon
Verpackungsverordnung
die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21. 8. 1998 (mit bedeutsamer Änderung durch Verordnung vom 2. 4. 2008) nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Die Auswirkung von Abfällen (Verkaufs-, Transport-, Getränkeverpackungen) auf die Umwelt soll vermieden oder verringert werden. Die Verpackungsverordnung regelt Rücknahmepflichten, die Pfanderhebung, den Ausbau von Mehrwegsystemen, die Beschaffenheit und Kennzeichnung zur Materialidentifizierung sowie materialspezifische Verwertungsquoten.
Wissenschaft
Kein Ende für Öl und Gas
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Wissenschaft
Gesunde Mäuse mit zwei Vätern erzeugt?
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