Lexikon

Charterfluggesellschaft

[
tʃa:tə-; engl. charter; „heuern, mieten“
]
eine Fluggesellschaft (Carrier), die ihre Flugzeuge aufgrund eines Chartervertrags an einen Mieter (Charterer) für einen bestimmten Flug oder eine bestimmte Zeit überlässt. Die C. ist für die Einhaltung der für den Luftverkehr vorgeschriebenen Bestimmungen u. die Einholung behördl. Genehmigungen verantwortlich, das Risiko der Auslastung des Flugzeugs geht vom Carrier auf den Charterer über.
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