Lexikon

Charterfluggesellschaft

[
tʃa:tə-; engl. charter; „heuern, mieten“
]
eine Fluggesellschaft (Carrier), die ihre Flugzeuge aufgrund eines Chartervertrags an einen Mieter (Charterer) für einen bestimmten Flug oder eine bestimmte Zeit überlässt. Die C. ist für die Einhaltung der für den Luftverkehr vorgeschriebenen Bestimmungen u. die Einholung behördl. Genehmigungen verantwortlich, das Risiko der Auslastung des Flugzeugs geht vom Carrier auf den Charterer über.
Wissenschaft

Ozonbelastung verringert Kohlenstoffbindung

Was uns an heißen Sonnentagen belastet, macht offenbar auch tropischen Bäumen schwer zu schaffen: Bodennahes Ozon, das sich durch Luftverschmutzung bildet, schränkt das Wachstum der Tropenwälder deutlich ein, geht aus einer Studie hervor. Den Hochrechnungen zufolge könnte anthropogene Ozonbelastung zu einer um 17 Prozent...

Wissenschaft

Aufbläh-Fortbewegung entdeckt

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