Lexikon

Charterfluggesellschaft

[
tʃa:tə-; engl. charter; „heuern, mieten“
]
eine Fluggesellschaft (Carrier), die ihre Flugzeuge aufgrund eines Chartervertrags an einen Mieter (Charterer) für einen bestimmten Flug oder eine bestimmte Zeit überlässt. Die C. ist für die Einhaltung der für den Luftverkehr vorgeschriebenen Bestimmungen u. die Einholung behördl. Genehmigungen verantwortlich, das Risiko der Auslastung des Flugzeugs geht vom Carrier auf den Charterer über.
Antibiotika, Viren, Blut
Wissenschaft

Ausweg aus der Antibiotika-Krise

Gegen viele Bakterien hilft kein Antibiotikum mehr. Doch Phagen können solche Bakterien töten. Nach einer langen Pause nimmt die Phagenforschung jetzt wieder Fahrt auf. von YasMin Appelhans Als das Telefon klingelt, ist Steffanie Strathdee ausnahmsweise nicht bei ihrem Mann im Krankenhaus. Dabei wacht sie seit Wochen fast ständig...

hossenfelder_02.jpg
Wissenschaft

Weltraumgestützte Solarenergie: Eine gute Idee?

Solarenergie ist eine tolle Sache – wenn da nicht die lästigen Wolken wären. Und die Nächte. Wie wäre es also, wenn man die Solarpaneele nicht auf der Erde, sondern im sonnigen Weltraum installieren würde und die Energie von dort aus zur Erde schickt? Man könnte riesige Solarkraftwerke in einer geostationären Umlaufbahn 36.000...

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon