Lexikon

Doppelbürger

Doppelstaatler; Doppelstaater
eine Person mit mehreren Staatsangehörigkeiten, also ein Bürger von zwei oder mehreren Staaten. Der Fall kann dadurch eintreten, dass eine Person z. B. in einem Land geboren wird, das die Staatsangehörigkeit nach dem Grundsatz des Jus solii (der Ort der Geburt entscheidet) verleiht, während ihr die zweite Staatsangehörigkeit nach dem Prinzip des Jus sanguinis (Abstammungsprinzip, richtet sich im Allgemeinen bei ehelichen Kindern nach der Staatsangehörigkeit des Vaters, bei unehelichen Kindern nach der der Mutter) zufällt. Ferner kann die Doppelbürgerschaft durch Neuerwerb einer Staatsangehörigkeit ohne Verlust der alten, insbesondere nach manchen Landesrechten bei der Eheschließung von Frauen, eintreten. Für die Behandlung dieser Doppelbürger gilt der Grundsatz, dass jeder Staat den Doppelbürger im Rahmen seiner Rechtsordnung so behandeln darf, als besäße er nur die Staatsangehörigkeit dieses Staates, was u. U. bei der Erfüllung von Loyalitätspflichten (Wehrdienst) zu doppelter Inanspruchnahme führen kann.
xxScience_Photo_Library-13407452-HighRes.jpg
Wissenschaft

Im Ring der Zeit

Führt die fernste Zukunft zurück zum Urknall? von RÜDIGER VAAS Alles scheidet, Alles grüsst sich wieder; ewig bleibt sich treu der Ring des Seins. In jedem Nu beginnt das Sein; um jedes Hier rollt sich die Kugel Dort. Die Mitte ist überall. Krumm ist der Pfad der Ewigkeit“, verkündete Friedrich Nietzsche seine tiefe Überzeugung „...

Milch, Laktose, Laktoseintoleranz
Wissenschaft

Das weiße Gold

Milch war in den zurückliegenden rund 8000 Jahren ein wichtiger Treibstoff für die Entwicklung der Menschheit.

Der Beitrag Das weiße Gold erschien zuerst auf wissenschaft.de.

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon