Lexikon

Erfolgsbeteiligung

System, durch das die Belegschaft nach Leistung und Dauer der Betriebszugehörigkeit über die Zahlung des Lohnes hinaus nach einem bestimmten Schlüssel am Erfolg des Betriebs beteiligt wird: 1. Gewinnbeteiligung: Ein Teil des Gewinns wird am Ende des Geschäftsjahres an die Belegschaft verteilt. 2. Ertragsbeteiligung: Ein Prozentsatz des Bruttoertrags oder des Umsatzes wird ohne Rücksicht auf den Gesamtgewinn bzw. -verlust verteilt. 3. Kapital- oder Substanzbeteiligung: Die Belegschaft wird durch Belegschaftsaktien, Anteilscheine u. Ä. am Wertzuwachs beteiligt, auch wenn kein Gewinn ausgewiesen oder verteilt wird.
Fischer André Grählert beim Heringsfang. Von den großen Schwärmen früherer Zeiten ist wenig übrig geblieben.
Wissenschaft

Der Dorsch ist weg

Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...

Industrie, Rohstoffe
Wissenschaft

Wege aus der Abhängigkeit

Seltene Erden sind nahezu unentbehrlich, schwer zu beschaffen und kompliziert zu recyceln.. Die Wissenschaft hat alle drei Herausforderungen angenommen.

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