Lexikon
Korporatịvstaat
ein Staat, dessen gesetzgebendes Organ sich nicht aus Vertretern von politischen Parteien, sondern aus Vertretern berufsständischer Organisationen (Korporationen) zusammensetzt und auch sonst die Berufsgruppen zu Trägern hoheitlicher Gewalt macht. Das faschistische Italien unter B. Mussolini führte den Zusammenschluss von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und ihre Aufgliederung in 22 Korporationen durch (stato corporativo). Das einzige Beispiel einer derartigen Form der Ständestaatlichkeit moderner Prägung war bis 1974 Portugal; dort wurde die 2. Kammer von den Korporationen (Berufsverbänden) getragen. Vorstellungen dieser Art vertritt auch ein Flügel der katholischen Soziallehre.
Wissenschaft
Alarmstufe Rot
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Wissenschaft
Wärme aus der Tiefe
Mit der Geothermie ließe sich ein großer Teil der aktuellen Energieprobleme lösen. Doch bislang wird die Wärmequelle im Untergrund kaum genutzt. Was sind die Gründe? von HARTMUT NETZ Die Freude war groß am 27. September 2004, als am Bohrplatz von Unterhaching aus 3346 Meter Tiefe eine 122 Grad Celsius heiße Wasserfontäne in die...