Lexikon
Korporatịvstaat
ein Staat, dessen gesetzgebendes Organ sich nicht aus Vertretern von politischen Parteien, sondern aus Vertretern berufsständischer Organisationen (Korporationen) zusammensetzt und auch sonst die Berufsgruppen zu Trägern hoheitlicher Gewalt macht. Das faschistische Italien unter B. Mussolini führte den Zusammenschluss von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und ihre Aufgliederung in 22 Korporationen durch (stato corporativo). Das einzige Beispiel einer derartigen Form der Ständestaatlichkeit moderner Prägung war bis 1974 Portugal; dort wurde die 2. Kammer von den Korporationen (Berufsverbänden) getragen. Vorstellungen dieser Art vertritt auch ein Flügel der katholischen Soziallehre.
Wissenschaft
Schlauer Staub
Winzige Computersysteme sollen tief in unseren Alltag eindringen, um uns das Leben zu erleichtern. Auf dem Weg dorthin gibt es allerdings noch einige technische Herausforderungen zu meistern. von THOMAS BRANDSTETTER Computer werden immer kleiner. Während die Ungetüme der 1960er-Jahre noch ganze Räume füllten, fanden sie in den...
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
Der Beitrag »Wir müssen fragen – und zuhören« erschien zuerst auf wissenschaft.de...