Lexikon
Korporatịvstaat
ein Staat, dessen gesetzgebendes Organ sich nicht aus Vertretern von politischen Parteien, sondern aus Vertretern berufsständischer Organisationen (Korporationen) zusammensetzt und auch sonst die Berufsgruppen zu Trägern hoheitlicher Gewalt macht. Das faschistische Italien unter B. Mussolini führte den Zusammenschluss von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und ihre Aufgliederung in 22 Korporationen durch (stato corporativo). Das einzige Beispiel einer derartigen Form der Ständestaatlichkeit moderner Prägung war bis 1974 Portugal; dort wurde die 2. Kammer von den Korporationen (Berufsverbänden) getragen. Vorstellungen dieser Art vertritt auch ein Flügel der katholischen Soziallehre.
Wissenschaft
Geschöpfe der Tiefe
Unterhalb von 200 Metern beginnt die Tiefsee. Trotz der lebensfeindlichen Bedingungen gibt es in der Tiefe vielfältiges Leben – von dem ein Großteil noch nicht erforscht ist. Von BETTINA WURCHE Dunkel, kalt, nährstoffarm und unter hohem Wasserdruck erscheint die Tiefsee absolut lebensfeindlich. Ab 200 Metern Tiefe erhellen nur...
Wissenschaft
Land unter an den Küsten
In Küstennähe werden Millionen von Menschen ihr Zuhause verlieren. Von den Folgen des steigenden Meeresspiegels und zunehmenden Sturmfluten bleibt auch die deutsche Küste nicht verschont. Von CHRISTIAN JUNG Der Klimawandel treibt den Meeresspiegel immer schneller in die Höhe. Sowohl die thermische Ausdehnung des Wassers als auch...