Lexikon
Korporatịvstaat
ein Staat, dessen gesetzgebendes Organ sich nicht aus Vertretern von politischen Parteien, sondern aus Vertretern berufsständischer Organisationen (Korporationen) zusammensetzt und auch sonst die Berufsgruppen zu Trägern hoheitlicher Gewalt macht. Das faschistische Italien unter B. Mussolini führte den Zusammenschluss von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden und ihre Aufgliederung in 22 Korporationen durch (stato corporativo). Das einzige Beispiel einer derartigen Form der Ständestaatlichkeit moderner Prägung war bis 1974 Portugal; dort wurde die 2. Kammer von den Korporationen (Berufsverbänden) getragen. Vorstellungen dieser Art vertritt auch ein Flügel der katholischen Soziallehre.
Wissenschaft
Mit Übelkeit unterwegs
Warum vielen Menschen auf Reisen schlecht wird, und wie man dagegen antrainieren kann, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Der Blick aus dem Fenster kann noch so spektakulär sein – wenn es einem bei der Fahrt mit Pkw, Bus oder Schiff speiübel wird, ist es mit der Begeisterung schnell vorbei. Die Ursache einer solchen Reisekrankheit...
Wissenschaft
Saugen und stechen
Manche Insekten haben es auf Pflanzensäfte abgesehen, andere bevorzugen Blutmahlzeiten. Forscher nutzen hochauflösende Kameras, um die filigranen Mundwerkzeuge zu untersuchen. von TIM SCHRÖDER An einem Januartag im Jahr 1862 überreicht ein Bote dem Naturforscher Charles Darwin eine kleine Kiste. Sie ist randvoll gefüllt mit...
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