Lexikon

Solidaritạ̈tsgesetz

Gesetz vom 24. 6. 1991, Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, verbunden mit anderen Steuererhöhungen, z. B. der Mineralölsteuer, für die Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus in den fünf neuen Bundesländern. Die Abgabe war zunächst begrenzt vom 1. 7. 1991 bis 30. 6. 1992. Sie betrug 7,5% der laufenden Steuerschuld der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 23. 6. 1993 (Neufassung 15. 10. 2002) wurde der Solidaritätszuschlag zum 1. 1. 1995 wieder eingeführt. Er betrug bis 1997 7,5%, seit 1998 5,5 % der laufenden Steuerschuld und gilt unbefristet.
Dietz, Nanoroboter
Wissenschaft

Wie die Zwerge vorwärtskommen

Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...

Griechen, Ton
Wissenschaft

Die alten Griechen sind noch älter

Ein Archäologe aus Wien und ein deutscher Kernphysiker eichen die Chronologie der Antike neu. von ROLF HEßBRÜGGE Stefanos Gimatzidis sitzt in seinem Wiener Büro, trinkt einen Schluck Tee und hält kurz inne. Dann verrät er: „Ein guter Bekannter von mir, der Professor der Klassischen Archäologie an der Uni Montreal ist, hat mich...

Weitere Lexikon Artikel

Weitere Artikel aus dem Kalender

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon