Lexikon
Solidaritạ̈tsgesetz
Gesetz vom 24. 6. 1991, Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer, verbunden mit anderen Steuererhöhungen, z. B. der Mineralölsteuer, für die Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus in den fünf neuen Bundesländern. Die Abgabe war zunächst begrenzt vom 1. 7. 1991 bis 30. 6. 1992. Sie betrug 7,5% der laufenden Steuerschuld der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer. Durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 23. 6. 1993 (Neufassung 15. 10. 2002) wurde der Solidaritätszuschlag zum 1. 1. 1995 wieder eingeführt. Er betrug bis 1997 7,5%, seit 1998 5,5 % der laufenden Steuerschuld und gilt unbefristet.
Wissenschaft
Ein neues Feld der Photovoltaik
Der Ausbau von Solaranlagen benötigt viel Platz. Doch viele geeignete Flächen werden bereits für die Landwirtschaft genutzt. Forscher suchen daher nach Wegen, beide Nutzungen zu kombinieren – und sehen großes Potenzial. von Rainer Kurlemann Die rheinische Ackerbohne könnte die deutsche Landwirtschaft verändern. Denn im Rahmen...
Wissenschaft
Ein Erdbeben änderte einst den Verlauf des Ganges
Gewaltige Erschütterungen prägten einst einen mächtigen Strom Asiens: Vor 2500 Jahren hat ein schweres Erdbeben abrupt den Hauptkanal des Ganges im heutigen Bangladesch verlagert, geht aus einer Studie hervor. Dies war wohl mit weiträumigen Überflutungen in der Deltaregion verbunden. Ein erneutes Ereignis dieser Art würde sich in...