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Ergänzungsabgabe

1968–1974 eine Zusatzsteuer zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (3% von deren Betrag) für Personen ab einer bestimmten Einkommensgrenze. 1991/92 wurde eine Ergänzungsabgabe, der sog. Solidaritätszuschlag (Solidaritätsgesetz) zur Finanzierung des wirtschaftlichen Aufbaus der neuen Länder erhoben; 1995 wieder eingeführt.

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