Lexikon
Bundessteuern
Steuern, deren Ertrag nach Art. 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht: die Zölle, die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer und der örtlichen Verbrauchsteuern der Gemeinden, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer, die einmaligen Vermögensabgaben, die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund nur zum Teil zu. Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern, Landessteuern.
Wissenschaft
Schalltrichter und Fuchsgesichter
Wie ihre unterschiedlichen Evolutionswege Fledermäusen und Flughunden ins Gesicht geschrieben sind. Von RALF STORK Unter den Säugetieren ist die Gruppe der Fledermäuse einzigartig. Da ist die Sache mit dem Fliegen, klar. Das können Primaten, Nagetiere, Unpaarhufer und all die anderen nicht. Aber rein äußerlich betrachtet sind es...
Wissenschaft
Unsere verschobene Wahrnehmung
Wenn die Zeit vergeht, ändert sich auch der Blick auf die Vergangenheit. Es ist ein wachsendes Problem für Natur- und Klimaschutz, dass wir Dinge für normal halten, die früher ganz anders waren. Wissenschaftler nennen diesen Effekt das Shifting-Baseline-Syndrom. Von Rainer Kurlemann Wer kann sich noch erinnern, wie viele...