Lexikon
Bundessteuern
Steuern, deren Ertrag nach Art. 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht: die Zölle, die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer und der örtlichen Verbrauchsteuern der Gemeinden, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer, die einmaligen Vermögensabgaben, die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund nur zum Teil zu. Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern, Landessteuern.
Wissenschaft
Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt
In unserem Körper gibt es braune und beige Fettzellen, die als Nebenprodukt Wärme produzieren. Nun haben Forschende eine neue Klasse der beigen Fettzellen entdeckt, die ausschließlich Wärme produzieren und offenbar auf diese Funktion spezialisiert sind. Diese Zellen verwenden einen anderen Mechanismus als die herkömmlichen...
Wissenschaft
Wal-Verwandtschaften im Südpolarmeer
Im nahrungsreichen Süden leben etwa 25.000 Orcas, zugehörig zu vier Orca-Ökotypen. Aufgrund ihrer Unterschiede „durch Kultur“ sind die Grenzen zu (Unter-)Arten schwer zu ziehen. von BETTINA WURCHE Schwertwale sind intelligente und soziale Tiere, kooperative Jäger und die größten Raubtiere des Ozeans. Im Südpolarmeer lassen sich...