Lexikon

Bundessteuern

Steuern, deren Ertrag nach Art. 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht: die Zölle, die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer und der örtlichen Verbrauchsteuern der Gemeinden, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer, die einmaligen Vermögensabgaben, die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund nur zum Teil zu. Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern, Landessteuern.
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Wissenschaft

Stört blaues Licht den Schlaf?

Ob das blaue Leuchten von Computer-Monitoren oder Smartphone-Displays das Einschlafen beeinträchtigt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Abends im Bett nochmal am Smartphone die E-Mails checken, ein Video schauen oder ein Spielchen spielen – immer wieder geistern Meldungen durch die Medien, die von derlei Aktivitäten vor dem...

Mutter und Baby
Wissenschaft

Wie das erste Lebensjahr die sozialen Erwartungen prägt

Das elterliche Verhalten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung des Nachwuchses. Erfährt ein Säugling von klein auf liebvolle Zuwendung, baut er ein Urvertrauen auf und erwartet von anderen Menschen eher Gutes. Wann sich die Erwartungen der Babys allerdings formen, ließ sich bisher schwierig erforschen, da sich die...

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