Lexikon
Bundessteuern
Steuern, deren Ertrag nach Art. 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht: die Zölle, die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer und der örtlichen Verbrauchsteuern der Gemeinden, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer, die einmaligen Vermögensabgaben, die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund nur zum Teil zu. Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern, Landessteuern.
Wissenschaft
News der Woche 19.09.2025
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Wissenschaft
Kampf den Kopfschmerzen
Regelmäßige Migräneattacken sollte niemand einfach hinnehmen. Die Forschung hat viele effektive Therapien zur Vorbeugung entwickelt. von SUSANNE DONNER Wenn es wärmer wird und andere endlich mehr Zeit im Freien verbringen, beginnt für Theresa Kühn (Name geändert) eine schlimme Zeit. Sie wickelt ein Tuch um ihren Kopf und setzt...