Lexikon
Bundessteuern
Steuern, deren Ertrag nach Art. 106 Abs. 1 GG dem Bund zusteht: die Zölle, die Verbrauchsteuern mit Ausnahme der Biersteuer und der örtlichen Verbrauchsteuern der Gemeinden, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer, die einmaligen Vermögensabgaben, die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben, die Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer sowie Abgaben im Rahmen der Europäischen Union. Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund nur zum Teil zu. Gemeindesteuern, Gemeinschaftsteuern, Landessteuern.
Wissenschaft
Wie die Erde ihren Mond bekam
Geophysiker untersuchen zwei enorme Gesteinsmassen tief im Erdinnern. Sie sind groß wie Kontinente und könnten Relikte der Kollision sein, bei der unser Mond entstand. von THORSTEN DAMBECK Nach den Mythen des antiken Griechenland herrschte vor den Göttern des Olymps ein anderes Göttergeschlecht. Bei diesen Riesen in...
Wissenschaft
Der digitale Steuermann
Der Schifffahrtsbranche mangelt es an Nachwuchs. Daher sollen teilweise oder vollständig autonome Systeme ans Steuerruder. Forscher versprechen sich davon auch ein Plus an Sicherheit. von TIM SCHRÖDER Die „Watertruck XIII“ ist ganz allein unterwegs. Schnurgerade zieht der stahlblaue Schubkahn seine Bahn im Gent-Ostende-Kanal in...
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