Lexikon

Steuerhoheit

Recht einer Gebietskörperschaft zur Auferlegung (Objektshoheit) und zur Vereinnahmung von Steuern (Ertragshoheit). Die Steuerhoheit steht in der Bundesrepublik Deutschland dem Bund (Bundessteuern), den Ländern (Landessteuern) und den Gemeinden (Gemeindesteuern) zu. Ertragshoheit einiger wichtiger Steuern steht Bund und Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftssteuern). In Österreich und in der Schweiz ähnlich geregelt.
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Wissenschaft

Wo bleiben die humanoiden Roboter?

Robotik-Unternehmen wie Boston Dynamics, Tesla oder neuerdings 1X und OpenAI erregen mit den Videos über ihre humanoiden Roboter immer wieder viel Aufmerksamkeit im Internet. Darin vollführen die Roboter akrobatische Kunststücke, absolvieren Hindernisparcours oder manipulieren, tragen und sortieren diverse Gegenstände. Doch wenn...

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Wissenschaft

Warum Kinder sich wie im Himmel fühlen sollen

Das Himmelszelt erstreckt sich über unseren Köpfen. Die scheinbar unzähligen Lichtpunkte funkeln wie präzise gestochene Löcher im samtigen Firmament. Wir suchen uns einen davon aus und zoomen an ihn heran: Das kleine Licht rast auf uns zu und wird plötzlich zu einem riesigen Feuerball, einer brodelnden Plasmakugel, die ihre...

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