Lexikon
Steuerhoheit
Recht einer Gebietskörperschaft zur Auferlegung (Objektshoheit) und zur Vereinnahmung von Steuern (Ertragshoheit). Die Steuerhoheit steht in der Bundesrepublik Deutschland dem Bund (Bundessteuern), den Ländern (Landessteuern) und den Gemeinden (Gemeindesteuern) zu. Ertragshoheit einiger wichtiger Steuern steht Bund und Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftssteuern). – In Österreich und in der Schweiz ähnlich geregelt.
Wissenschaft
Energiekrise im Gehirn
Ablagerungen des Amyloid-Proteins im Gehirn sind charakteristisch für die Alzheimer-Erkrankung. Es mehren sich Hinweise, dass außerdem die Mitochondrien, also die Energieversorger unserer Zellen, eine bedeutende Rolle im Krankheitsverlauf spielen. von CINDY HEMPP Es ist der 3. November 1906, als Alois Alzheimer bei der 37....
Wissenschaft
Überraschende Nahrung eines Urvogels
Er erinnert an einen Eisvogel – doch entgegen der bisherigen Annahme fraß der kleine Longipteryx vor 120 Millionen Jahren keine Fische oder Insekten, sondern Früchte. Dies geht aus zwei Fossilien des Urvogels hervor, bei denen sich Samenkörner im Magen erhalten haben. Möglicherweise war die Entwicklung seines ungewöhnlich langen...