Lexikon
Steuerrecht
Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
Wissenschaft
Kernkraft, Kernkraft überall
Ich rede gerne und oft über Kernkraft. Neu ist, dass die Leute mir dabei zuhören. Kernkraft ist kein Tabuthema mehr, selbst in Deutschland nicht. Das erste Kernkraftwerk wurde 1954 in der damaligen Sowjetunion in Betrieb genommen. In den folgenden 50 Jahren nahm die durch Kernkraftwerke produzierte Energie weltweit stetig zu....
Wissenschaft
Das Meer in Plutos Unterwelt
Als der sonnenferne Zwergplanet entstand, besaß er nicht nur viel Eis, sondern auch reichlich Wärme für einen Ozean aus Schmelzwasser. Dieses Tiefenmeer existiert vielleicht noch heute. von THORSTEN DAMBECK Am 14. Juli 2015 raste die Raumsonde New Horizons mit dem zehnfachen Tempo einer Gewehrkugel an Pluto vorbei. Es war das...