Lexikon

Steuerrecht

Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
Galaxienhaufen, Abell 370
Wissenschaft

Das Standardmodell

Idealerweise genügen sechs Parameter, um die Entwicklung des Universums zu beschreiben. Vielleicht ist das zu schön, um wahr zu sein? von RÜDIGER VAAS Das Universum ist kein Forschungsgegenstand wie jeder andere. Denn wir können es nicht als Ganzes und von außen betrachten. Wir sind mittendrin und sehen nur einen räumlich wie...

Konkurrenz
Wissenschaft

Wie wir mit Gruppenmitgliedern konkurrieren

Mitglieder einer sozialen Gruppe sind untereinander üblicherweise besonders kooperativ. Je nach Situation können sie einander aber auch zu schärferen Konkurrenten werden als gegenüber Personen außerhalb der Gruppe. Das zeigt eine Studie anhand von Verhaltensexperimenten. Standen Angehörige verschiedener nationaler, ethnischer...

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