Lexikon
Steuerrecht
Teil des öffentlichen Rechts. Steuerliche Belastungen dürfen nur auf gesetzlicher Grundlage erfolgen. Das Recht, Steuern zu schaffen und darüber Rechtsregeln aufzustellen, liegt in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 105 GG beim Bund und den Ländern (Steuerhoheit). Für jede einzelne Steuer gelten eigene Gesetze, daneben wurden Rahmenvorschriften erlassen, die für eine Mehrzahl von Steuern oder das gesamte Steuersystem Geltung haben (z. B. Abgabenordnung, Bewertungsgesetz).
Wissenschaft
Geistreiche Debatten mit smarten Maschinen
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag erreicht. Seit ein paar Monaten können wir mit eloquenten Computern diskutieren. Sie schreiben Gedichte und Aufsätze, malen und programmieren. Wohin wird das führen? Entstehen daraus hilfreiche Assistenten für lästige Büroarbeiten oder manipulative Fake-Maschinen? von ULRICH EBERL...
Wissenschaft
Ein Neustart fürs Immunsystem
CAR-T-Zellen könnten die Rheumatologie revolutionieren: Aktuell kommen sie für schwerkranke Patienten infrage, bei denen Standardtherapien versagen. von JULIETTE IRMER Jahrzehntelang bedeutete die Therapie einer schweren rheumatischen Autoimmunerkrankung für Patienten vor allem eines: das Immunsystem dauerhaft zu dämpfen....