Lexikon
Privạtrecht
lateinisch Jus privatumdie Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Wissenschaft
»Die Trias war ein evolutionäres Experiment«
Mirasaura grauvogeli lebte vor 247 Millionen Jahren. Stephan Spiekman erklärt, warum der Fossilienfund aus dem Elsass von herausragender Bedeutung für das Verständnis der Evolution ist. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Herr Dr. Spiekman, wo ist Mirasaura im Stammbaum der Reptilien denn einzuordnen? Mirasaura gehört zu den...
Wissenschaft
Künstliche Intelligenz in der Sackgasse
Die Anbieter der aktuell leistungsstärksten KI-Modelle arbeiten derzeit auf ein großes Ziel hin: Artificial General Intelligence (AGI), zu Deutsch „Künstliche Allgemeine Intelligenz“. Es gibt zwar keine einheitliche Definition dafür, welche Anforderungen eine Künstliche Intelligenz erfüllen muss, um als AGI gelten zu können. Aber...