Lexikon
Privạtrecht
lateinisch Jus privatumdie Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Wissenschaft
Sonnige Zeiten
Solarstrom wird immer günstiger. Das beflügelt die Photovoltaik. Auch neue Techniken und Materialien machen das Licht der Sonne zu einer immer bedeutsameren Energiequelle. von RALF BUTSCHER Ein glitzerndes Solarpaneel reiht sich ans andere. Der Solarpark Weesow-Willmersdorf in Werneuchen nordöstlich von Berlin ist der größte in...
Wissenschaft
Neues zum Vulkanismus auf der Rückseite des Mondes
Der Mond hat eine vulkanische Vergangenheit, wie die riesigen, dunklen “Mondmeere” auf seiner erdzugewandten Seite belegen. Jetzt liefern Proben der chinesischen Mondlandesonde Chang’e-6 auch Informationen zum Vulkanismus auf der erdabgewandten Seite des Mondes. Die Isotopenanalysen von im Südpol-Aitken-Becken am lunaren Südpol...