Lexikon
Privạtrecht
lateinisch Jus privatumdie Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Wissenschaft
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Planetologen erforschen die Chronologie des frühen Sonnensystems: Kam es vor vier Milliarden Jahren plötzlich zu einer Flut kosmischer Einschläge – ausgerechnet als sich das erste Leben auf der Erde regte? von THORSTEN DAMBECK Die junge Erde war nicht der Blaue Planet heutiger Tage. Mit ihren dunklen Basaltlandschaften und den...
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