Lexikon

Privtrecht

lateinisch Jus privatum
die Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Die Ästhetik trügt: Plasik im Meer ist für viele Tiere lebensbedrohlich, etwa wenn sie es für Nahrung halten und verschlucken.
Wissenschaft

Ein buntes Plastik-Meer

Eine Flut von großen und kleinen Kunststoffteilen durchzieht die Ozeane. Die Verbreitung des Plastikmülls im Meer hat negative Folgen für die Ökosysteme. Der Zufluss muss dringend gestoppt werden. Von BETTINA WURCHE Eine violette Seegurke liegt auf dem hellen, schlickigen Boden des Marianengrabens. Nicht weit davon bläht sich...

Satelliten, Treibstoff
Wissenschaft

Wenn Satelliten Luft atmen

Der Weg zu den Sternen ist steinig. Doch neue Antriebstechniken sollen die Raumfahrt voranbringen und erstmals langlebige Satellitenmissionen auf sehr tiefen Orbits möglich machen. von DIRK EIDEMÜLLER Es ist eine alte Idee aus der Science-Fiction-Literatur: Raumfahrzeuge, die ihren Treibstoff nicht selbst mitführen, sondern beim...

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