Lexikon
Privạtrecht
lateinisch Jus privatumdie Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Wissenschaft
Die „Oder-Vergifter“ geben Geheimnisse preis
Im Sommer 2022 machten sie massenweise Fischen und anderen Flussbewohnern den Garaus: Den toxischen Mikroalgen der Oder-Katastrophe haben Forschenden nun ins Erbgut geblickt. Die Sequenzierung des Genoms der Einzeller hat unter anderem die DNA-Bereiche aufgedeckt, die für die Struktur ihres Gifts und damit für dessen...
Wissenschaft
Herzmuscheln leiten Sonnenlicht wie Glasfaserkabel
Herzmuscheln leben in Symbiose mit Photosynthese betreibenden Algen in ihrem Inneren. Um diese Untermieter mit Licht zu versorgen, öffnen die Muscheln jedoch nicht einfach ihre Schale. Stattdessen haben sie in der Evolution einzigartige Fenster-Strukturen entwickelt, wie Biologen herausgefunden haben. Diese Fenster leiten das...
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