Lexikon
Privạtrecht
lateinisch Jus privatumdie Regelung der Rechtsbeziehungen der Einzelnen und ihrer ideellen und wirtschaftlichen Zusammenschlüsse auf der Grundlage der Gleichberechtigung; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (z. B. Straf-, Polizei-, Steuerrecht), dessen Parteien im Über- und Unterordnungsverhältnis zueinander stehen. Zum Privatrecht gehören neben dem allgemeinen Privatrecht, dem Bürgerlichen Recht, besonders das Handelsrecht, das Urheberrecht, das Recht der Erfindung und das Versicherungsrecht. Ein Rechtsstreit im Bereich des Privatrechts gehört stets vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Recht.
Wissenschaft
Genetische Geschichte der Dingos aufgedeckt
Vor mehr als 3000 Jahren kamen die Vorfahren der heutigen Dingos mit Seefahrern nach Australien. Jahrtausendelang entwickelten sie sich unabhängig von anderen Hunden – bis europäische Siedler im 18. Jahrhundert ihre Haushunde mitbrachten. Forschende haben nun die alte DNA von versteinerten Dingos untersucht, die vor bis zu 2.746...
Wissenschaft
Training für eine starke Psyche
Manche Menschen stecken Krisen besser weg als andere und wachsen sogar an Herausforderungen. Neue Forschungen zeigen: Jeder kann sich ein Stück weit gegen Widrigkeiten des Lebens stählen. von CHRISTIAN WOLF Lange Zeit schien es vor allem eine Frage des Schicksals zu sein, ob jemand an stark belastenden Lebenssituationen wie einer...