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Interview: Brexit – und was nun?

Seit Juni 2016 steht es fest: Die Briten wollen raus aus der EU – jedenfalls eine knappe Mehrheit von ihnen. Aber wie geht es jetzt weiter? Und wie könnte die künftige Beziehung Großbritanniens zu Resteuropa aussehen? Der Rechtsexperte Jürgen Basedow erklärt, warum den Briten langwierige Verhandlungen bevorstehen und sich erst einmal wenig ändern wird.
Max-Planck-Gesellschaft / Mechthild Zimmermann

Jürgen Basedow, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht

MPI für ausländisches und internationales Privatrecht

Am 23. Juni 2016 haben die rund 46 Millionen wahlberechtigten Briten eine Entscheidung getroffen, die die Geschichte Europas verändern könnte. Eine knappe Mehrheit – etwas mehr als eine Million Wähler – hat auf ihren Wahlzetteln die Frage: "Soll das Vereinte Königreich Mitglied der Europäischen Union bleiben oder nicht?" mit "Nein" beantwortet.

Seither herrscht Ungewissheit darüber, wie es weitergeht mit Großbritanniens Beziehungen zur EU. Noch hat das Land nicht einmal offiziell den Austritt beantragt. Die neue britische Premierministerin Theresa May kündigte bei ihrem Amtsantritt jedoch an, die Entscheidung nun zügig in die Tat umzusetzen. Und sie versprach: „Die Macht von EU-Gesetzen in diesem Land endet für immer“.

Was aber genau heißt das? Und ist das überhaupt so einfach umsetzbar? Jürgen Basedow, Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, sieht dies nicht so. Er ist der Ansicht, dass europäische Regeln in Großbritannien noch lange fortbestehen werden. In unserem Interview erklärt er, warum.

Warum können die Briten nicht einfach anbieten, den zollfreien Handel beizubehalten, einen Brief schreiben und austreten?

Basedow: Großbritannien ist seit 44 Jahren Mitglied der Europäischen Union. Seither wurden weitreichende Verträge geschlossen, es wurden Hunderte von Verordnungen und Richtlinien erlassen. Das betrifft die unterschiedlichsten Bereiche: Es gibt zum Beispiel umfassende Regelungen zum Verbraucherschutz etwa bei der Produkthaftung oder beim Verbot irreführender Werbung. Im Arbeitsrecht gibt es klare Vorgaben, wie die Gesundheit von Arbeitnehmern geschützt werden muss oder welche Rechte Betriebsräte haben. Es gibt gemeinsame Verordnungen zur Sozialversicherung, zum Umweltschutz, zu Insolvenzverfahren, zur Zulassung von Arzneimitteln und so weiter. Wenn die Briten die EU verlassen, müssen sie festlegen, was anstelle all dieser Normen tritt.

Theresa May hat angekündigt, in der nächsten Sitzungsperiode ab Mai 2017 eine „Great Repeal Bill“ ins britische Parlament einzubringen. Was steckt dahinter?

Basedow:  Zunächst geht es darum, dass in Großbritannien zum Zeitpunkt des Austritts auch das Gesetz aufgehoben wird, mit dem das Land 1972 beim Eintritt die Regeln der EU angenommen hat. Gleichzeitig soll die „Great Repeal Bill“ die europäischen Normen, also vor allem die EU-Verordnungen, in nationales Recht umwandeln. Diese Umwandlung ist ein Gebot der Zeitnot: Nach Artikel 50 des Lissabon-Vertrags sind nur zwei Jahre für Austrittsverhandlungen vorgesehen. Sobald die Briten offiziell den Antrag auf Austritt stellen, beginnt die Uhr zu ticken. Wenn die Verhandlungen nach 24 Monaten nicht beendet sind und die Frist nicht verlängert wird, treten alle Verträge und Regelungen der EU in England außer Kraft, ohne dass klar ist, welche Vorschriften dann gelten sollen. Für diesen Fall will Theresa May vorsorgen.

Wenn die EU-Bestimmungen ohnehin in britisches Recht umgewandelt werden, was ändert sich dann für die Briten?

Basedow: Die Regelung gibt Unternehmern und Bürgern in Großbritannien erst einmal Rechtssicherheit. Später wird das Parlament entscheiden, ob wirklich alle Normen beibehalten werden oder was geändert werden soll. Allerdings liegen die Schwierigkeiten für die Briten nicht im eigenen Land, sondern in den verbleibenden EU-Staaten: Wenn Großbritannien nicht mehr EU-Mitglied ist, verlieren britische Unternehmen und Dienstleister etliche Vorteile auf dem Kontinent.

Anwälte, Finanzberater, Architekten und viele andere dürfen dann nicht mehr ohne weiteres in Deutschland, Frankreich oder Schweden tätig werden. Besonders deutlich werden sich die Nachteile bei der Rechtsprechung zeigen: Die Entscheidungen britischer Gerichte werden in EU-Ländern nicht mehr automatisch anerkannt. Das betrifft schon so einfache Fälle wie einen Autounfall und die Frage, welche Versicherung zahlen muss.

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