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Welches Recht regelt die Beziehungen der Bürger untereinander?

Das Privatrecht. Es regelt nicht nur die Beziehungen zwischen einzelnen Bürgern, sondern auch zwischen Bürgern und privaten Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen. Die entsprechenden Regelungen sind hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Aber auch das Arbeits-, Handels- und Wirtschaftsrecht zählt zum Privatrecht. Für privatrechtliche Streitfälle sind die sog. ordentliche Gerichtsbarkeit und als Teil dieser Gerichtsbarkeit die Zivilgerichte zuständig. Für Probleme und Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es hingegen die Arbeitsgerichte.

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