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Welches Recht regelt die Beziehungen der Bürger untereinander?

Das Privatrecht. Es regelt nicht nur die Beziehungen zwischen einzelnen Bürgern, sondern auch zwischen Bürgern und privaten Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen. Die entsprechenden Regelungen sind hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu finden. Aber auch das Arbeits-, Handels- und Wirtschaftsrecht zählt zum Privatrecht. Für privatrechtliche Streitfälle sind die sog. ordentliche Gerichtsbarkeit und als Teil dieser Gerichtsbarkeit die Zivilgerichte zuständig. Für Probleme und Konflikte zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es hingegen die Arbeitsgerichte.

Wissenschaft

… wo noch keine Mikrobe zuvor gewesen ist

Am Anfang war Nichts. Und dieses Nichts war voll mit Wasser und einem Riesen namens M’Bomba. Der aber war krank und hatte Bauchschmerzen. Also hat er das gemacht, was wir auch heute noch tun, wenn wir Probleme mit dem Magen haben: Er hat gekotzt. Das Erste, was er erbrochen hat, war die Sonne. Die hat […]

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Cover natur 03/2026
Wissenschaft

Muscheln in Massen

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