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1. Januar 1989  -  Mit Jahresbeginn werden in der ...

Mit Jahresbeginn werden in der Bundesrepublik Deutschland Neuregelungen im Bereich Arbeit und Soziales sowie im Steuerrecht wirksam, darunter eine zehnprozentige Besteuerung von Zinserträgen (Quellensteuer), Einschränkungen bei der Arbeitsförderung sowie eine Reform des Gesundheitswesens.

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