Lexikon
Kirchenrecht
Staatskirchenrecht
die Gesamtheit der Rechtsnormen und -grundsätze über das Verhältnis von Staat und Kirche, heute in den Verfassungen sowie Konkordaten und Kirchenverträgen niedergelegt. In der Bundesrepublik Deutschland gelten die Kirchen als Teil der öffentlichen Ordnung, aber unabhängig vom Staat; abgesehen von nur geistlichen innerkirchlichen Angelegenheiten sind sie jedoch dem weltlichen Recht unterworfen. Das Staatskirchenrecht ist in Art. 4, 140 GG in Verbindung mit Art. 136–139 und Art. 141 der Weimarer Verfassung im Sinn der Verselbständigung von Staat und Kirche unter Aufrechterhaltung der überkommenen Korporations- und Vermögensrechte (Steuerhoheit mit staatlicher Verwaltungshilfe; finanzielle Staatszuschüsse) geregelt. Auch die Bestimmungen über die Freiheit des Glaubens, des Bekenntnisses, den Sonn- und Feiertagsschutz, Religionsunterricht an Schulen u. a. sind Bestandteil dieser Ordnung.
Wissenschaft
Auf der DNA-Spur
Die Analyse der am Tatort gefundenen DNA ist ein wichtiges Element kriminalistischer Ermittlungen. Wie funktionieren die Verfahren der Molekulargenetiker? von DANIELA WAKONIGG Lange Zeit mussten sich Ermittler mit Abdrücken von Fingern und Schuhen, der Farbe und Struktur gefundener Haare oder der Analyse von Blutgruppen begnügen...
Wissenschaft
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Die wachsende Menge an Weltraumschrott bereitet auch dann Probleme, wenn sie in der Atmosphäre verglüht. Forscher untersuchen die Folgen für Klima und Ozon – und feilen an Lösungen. von ALINA WOLF Im Februar 2023 startete ein US-amerikanisches Forschungsflugzeug, die WB-57, in Fairbanks, Alaska, und stieg 19 Kilometer weit in die...