Lexikon
Kirchenrecht
Staatskirchenrecht
die Gesamtheit der Rechtsnormen und -grundsätze über das Verhältnis von Staat und Kirche, heute in den Verfassungen sowie Konkordaten und Kirchenverträgen niedergelegt. In der Bundesrepublik Deutschland gelten die Kirchen als Teil der öffentlichen Ordnung, aber unabhängig vom Staat; abgesehen von nur geistlichen innerkirchlichen Angelegenheiten sind sie jedoch dem weltlichen Recht unterworfen. Das Staatskirchenrecht ist in Art. 4, 140 GG in Verbindung mit Art. 136–139 und Art. 141 der Weimarer Verfassung im Sinn der Verselbständigung von Staat und Kirche unter Aufrechterhaltung der überkommenen Korporations- und Vermögensrechte (Steuerhoheit mit staatlicher Verwaltungshilfe; finanzielle Staatszuschüsse) geregelt. Auch die Bestimmungen über die Freiheit des Glaubens, des Bekenntnisses, den Sonn- und Feiertagsschutz, Religionsunterricht an Schulen u. a. sind Bestandteil dieser Ordnung.
Wissenschaft
Fehlende Materie entdeckt
Seit Jahrzehnten fahnden Astrophysiker nach Atomen im Universum, die theoretisch existieren müssen, bislang aber unauffindbar geblieben sind. Beobachtungen mit dem Röntgenteleskop eROSITA haben das Rätsel wohl gelöst. von THOMAS BÜHRKE Das Weltbild hat im vergangenen Jahrzehnt mit dem Standardmodell der Kosmologie eine...
Wissenschaft
Luft nach oben
Besonders in Städten ist die Luft mit Schadstoffen belastet. Es gibt viele Versuche, sie davon zu säubern – mit fraglichem Erfolg. von FRANK FRICK Die Corona-Lockdowns bedeuteten für viele Menschen verringerte Aktivität – in der Freizeit und beruflich. Nicht so für Atmosphärenforscher, ganz im Gegenteil: Der Rückgang des Verkehrs...
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