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Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen

von Susanne Dreisbach, wissen.de

Wie ahndete die katholische Kirche bisher Missbrauch durch Geistliche?

Zerbrechliches Glück
wissenmedia GmbH, Gütersloh

2002 hat die Deutsche Bischofskonferenz mit den für alle Bistümer bindenden "Leitlininen zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche" auf zunehmende Fälle von Missbrauch zu reagieren versucht. Hier wird festgelegt, dass erst eine interne Überprüfung des Verdachtsfalls von einer durch den Diözesanbischof beauftragten Person erfolgen soll, dass bei Erhärtung des Verdachtsfalls eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet wird, die wiederum eine vom Bischof dazu bestimmte Person führen soll. Bestätigt diese kircheninterne Voruntersuchung den Verdacht auf sexuellen Missbrauch, wird der Apostolische Stuhl damit befasst. Nur in erwiesenen Fällen des sexuellen Missbrauchs wird dem Verdächtigen zur Selbstanzeige geraten und gegebenenfalls die Staatsanwaltschaft informiert.

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