Lexikon

Urwahl

beim mittelbaren (indirekten) Wahlrecht die von dem größten Kreis der Wahlberechtigten, den Urwählern, vorgenommene Wahl von „Wahlmännern“ bzw. eines nächstkleineren Kreises von Mittelspersonen; angewandt in Wahlsystemen, die keine direkte Wahl kennen; auch für Listenwahl, bei der den Wählern bei der Stimmabgabe die Kandidaten nicht bekannt sind, weil sie z. B. erst später durch einen Dritten (Mittelsperson) benannt werden; in den Medien auch eine Bezeichnung für die Möglichkeit in Organisationen, z. B. einer Partei, bestimmte Beschlüsse durch einen Mitgliederentscheid fassen, ändern oder aufheben zu können; so lässt es § 13 des Organisationsstatutes der SPD (Stand: 26. 10. 2007) zu, dass Kanzlerkandidat oder Kanzlerkandidatin der SPD durch Mitgliederentscheid bestimmt werden können; Voraussetzungen für einen Mitgliederentscheid sind: ein Mitgliederbegehren, das von 10% der Mitglieder unterstützt wird oder das der Parteitag mit einfacher Mehrheit oder der Parteivorstand mit Dreiviertelmehrheit beschließt, oder wenn es mindestens zwei Fünftel der Bezirksvorstände beantragen.
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Wissenschaft

Warum vergessen wir auf dem Weg von einem Zimmer ins andere?

Herzlich willkommen in der März-Kolumne der Science Busters. Es ist die 40. Ausgabe unseres beliebten Periodikums und das muss natürlich gefeiert werden! Also, muss nicht, aber wir machen es. Ich hab schon alles hergerichtet und nur noch was vergessen. Das hole ich schnell aus der Küche. Was? Nein, Sie können ruhig schon beim...

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Wissenschaft

Alarmstufe Rot

Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...

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