Lexikon
Urwahl
beim mittelbaren (indirekten) Wahlrecht die von dem größten Kreis der Wahlberechtigten, den Urwählern, vorgenommene Wahl von „Wahlmännern“ bzw. eines nächstkleineren Kreises von Mittelspersonen; angewandt in Wahlsystemen, die keine direkte Wahl kennen; auch für Listenwahl, bei der den Wählern bei der Stimmabgabe die Kandidaten nicht bekannt sind, weil sie z. B. erst später durch einen Dritten (Mittelsperson) benannt werden; in den Medien auch eine Bezeichnung für die Möglichkeit in Organisationen, z. B. einer Partei, bestimmte Beschlüsse durch einen Mitgliederentscheid fassen, ändern oder aufheben zu können; so lässt es § 13 des Organisationsstatutes der SPD (Stand: 26. 10. 2007) zu, dass Kanzlerkandidat oder Kanzlerkandidatin der SPD durch Mitgliederentscheid bestimmt werden können; Voraussetzungen für einen Mitgliederentscheid sind: ein Mitgliederbegehren, das von 10% der Mitglieder unterstützt wird oder das der Parteitag mit einfacher Mehrheit oder der Parteivorstand mit Dreiviertelmehrheit beschließt, oder wenn es mindestens zwei Fünftel der Bezirksvorstände beantragen.
Wissenschaft
News der Woche 14.03.2025
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Moore fürs Klima
Intakte Moore binden Kohlendioxid – und sind damit ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. von KLAUS JACOB Das Moor war über viele Jahrhunderte der Inbegriff für Abgeschiedenheit, Angst und Armut. Dort lauerte das Böse. Nur die ärmsten Menschen siedelten, wo nachts Irrlichter herumgeisterten und uralte Leichen ans Licht kamen. Wo...