Lexikon
Verwaltungsdienst
der öffentliche Dienst im Bereich der Verwaltung (zu unterscheiden vom Justizdienst). Der Verwaltungsdienst wird besonders durch Beamte des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes versehen. Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Aufnahme in den Verwaltungsdienst, über die Beförderung u. a. sind für den Bereich des Bundes in der Bundeslaufbahnverordnung in der Fassung vom 12. 2. 2009 enthalten. Neben den Beamten sind im Verwaltungsdienst auch Angestellte beschäftigt. Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse soll aber in der Hand von Beamten liegen (Art. 33 Abs. 4 GG).
Wissenschaft
Müllhalden stoßen mehr PFAS-Chemikalien aus als gedacht
Viele städtische Mülldeponien stoßen regelmäßig „Rülpser“ aus, bei denen Abgase vom Zerfall des Mülls in die Umwelt gelangen. Da auf den Deponien auch Produkte landen, die per- und polyfluorierte Alkylverbindungen – sogenannte PFAS-Chemikalien – enthalten, gelangen mit diesen Ausgasungen der Müllhalden auch diese Schadstoffe in...
Wissenschaft
Der Ozean und das Weltklima
Die Erwärmung der Meere verändert das Klima der Erde. Die Ozeane sind wichtig für die globale Klimaregulation. Sie sind der größte CO₂-Speicher der Welt. Von RAINER KURLEMANN Menschen, die an der Küste wohnen, kennen die Wirkung des Wassers auf ihr regionales Wetter. Und für die meisten Klimazonen der Welt gilt: In Meeresnähe...