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Ministerilbeamte

die in den Ministerien des Bundes und der Länder tätigen Beamten des höheren Dienstes in den Rangstufen: Referent, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär. Die Übernahme in ein Ministerium erfolgt erst nach langjährigem Verwaltungsdienst, doch sind heute Ausnahmen nicht selten. Die Angehörigen eines Ministeriums erhalten eine rangmäßig verschiedene Ministerialzulage, die ursprünglich wegen erhöhter Lebenskosten in der Hauptstadt gewährt wurde.

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