Lexikon
Ministeriạlbeamte
die in den Ministerien des Bundes und der Länder tätigen Beamten des höheren Dienstes in den Rangstufen: Referent, Oberregierungsrat, Regierungsdirektor, Ministerialrat, Leitender Ministerialrat, Ministerialdirigent, Ministerialdirektor, Staatssekretär. Die Übernahme in ein Ministerium erfolgt erst nach langjährigem Verwaltungsdienst, doch sind heute Ausnahmen nicht selten. Die Angehörigen eines Ministeriums erhalten eine rangmäßig verschiedene Ministerialzulage, die ursprünglich wegen erhöhter Lebenskosten in der Hauptstadt gewährt wurde.
Wissenschaft
Neue Definition für Adipositas vorgeschlagen
Ob eine Person übergewichtig ist, wird bisher anhand des Verhältnisses von Gewicht und Körpergröße bestimmt. Dieser sogenannte Body-Mass-Index (BMI) berücksichtigt aber nicht die Verteilung des Fettes im Körper und lässt zudem außer Acht, dass beispielsweise auch viel Muskelmasse zu einem hohen Gewicht führen kann. Eine...
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
Der Beitrag Bessere Böden erschien zuerst auf wissenschaft.de.