Lexikon

Staatssekretär

in mehreren Ländern gebräuchlicher Titel eines hohen Beamten mit unterschiedlicher Rechtsstellung. Der beamtete Staatssekretär hat nach dem Minister uneingeschränktes Weisungsrecht gegenüber dem nachgeordneten Verwaltungsapparat des Ressorts. Im Gegensatz zum Minister unterliegt er als Beamter den Vorschriften der Beamtengesetze. Daher ist auch die Amtsdauer der beamteten Staatssekretäre grundsätzlich unabhängig von der des vorgesetzten Ministers. Als politischer Beamter kann der Staatssekretär aber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. In Bayern sind die Staatssekretäre im Gegensatz zum Bund und zu den übrigen Bundesländern Kabinettsmitglieder. Der Parlamentarische Staatssekretär hat ein Amt, ist aber kein Beamter. Er wurde in der Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 6. 4. 1967 eingeführt. In dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre vom 24. 7. 1974 wurde bestimmt, dass der Parlamentarische Staatssekretär Abgeordneter des Bundestages sein muss und das Mitglied der Bundesregierung, dem er beigegeben ist, bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben zu unterstützen hat. Der Parlamentarische Staatssekretär steht zum Staat in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis, das weitgehend dem der Bundesminister angeglichen ist, er erhält Amtsbezüge, hat Anspruch auf Versorgung und darf nicht ein anderes besoldetes Amt, Gewerbe oder einen Beruf ausüben. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem zuständigen Bundesminister kann der Bundespräsident einem Parlamentarischen Staatssekretär für die Dauer seines Amtsverhältnisses oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Aufgabe das Recht verleihen, die Bezeichnung Staatsminister zu führen. Der Parlamentarische Staatssekretär kann den Bundesminister bei Erklärungen vor dem Bundestag, dem Bundesrat und in Sitzungen der Bundesregierung vertreten.
In Österreich war Staatssekretär 1918–1920 und 1945 die Bezeichnung für die Mitglieder der Bundesregierung; jetzt ist der Staatssekretär weisungsgebundener Beamter eines Ministeriums.
In Großbritannien führen einige Kabinettsmitglieder den Titel Staatssekretär (Secretary of State), in den USA der Außenminister. In der Vatikanstadt ist der Kardinalstaatssekretär der Leiter der päpstlichen Oberbehörde.
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