Lexikon
Jurịst
[
lateinisch
]eine rechtskundige Person, die ihre Rechtskenntnisse durch das Studium der Rechtswissenschaft und durch Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen nachgewiesen hat. Der Begriff des Juristen ist von Land zu Land verschieden. In Deutschland gilt als Jurist, wer das 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen hat, als Volljurist, wer durch das Bestehen zweier Staatsprüfungen die Befähigung zum Richteramt und zum höchsten Verwaltungsdienst erlangt hat. Die erste Staatsprüfung (Referendarexamen) schließt sich an das Studium der Rechtswissenschaft an, die zweite (Assessorprüfung) an den juristischen Vorbereitungsdienst, in dem alle Juristen in der Rechtspraxis ausgebildet werden. Wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, kann als Jurist in jedem Berufszweig tätig werden, z. B. als Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Jurist in der öffentlichen Verwaltung oder Wirtschaft. In Österreich ist Jurist, wer das rechtswissenschaftliche Studium erfolgreich absolviert hat, in der Schweiz ebenfalls.
Wissenschaft
Kampf dem Krach im Meer
Der Lärm von Maschinen und Schiffsmotoren setzt vielen Meeresbewohnern zu. Dabei gibt es wirksame Techniken, um den Schall zu dämpfen. von HARTMUT NETZ Es geschah an einem sonnigen Morgen im März 2000. An mehreren Stränden der Bahamas wurden 17 Wale angetrieben, darunter 6 Cuvier-Schnabelwale – eine in der Tiefsee lebende Art,...
Wissenschaft
Sonnenfinsternis in Maria Toast
Am 8. April erlebten die USA ihre zweite totale Sonnenfinsternis in einem Zeitraum von nur sieben Jahren. Das ist toll, aber auch gemein, denn bei uns in Mitteleuropa ist es erst am 3. September 2081 wieder so weit. Die Entfernung zwischen Erde und Mond ist so groß, dass Sonnenfinsternisse nur selten und selbst dann nur […]
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