Lexikon
Scheinkaufmann
früher ein Nichtkaufmann oder Minderkaufmann, der im Geschäftsverkehr wie ein Vollkaufmann behandelt wurde, z. B. weil er Kaufmann war, noch im Handelsregister als solcher eingetragen war und die Gegenseite von der Einstellung seines Geschäftsbetriebs nichts gewusst hatte; durch das Handelsrechtsreformgesetz vom 22. 6. 1998 aufgehoben.
Wissenschaft
Grips im Gefüge
Smarte Werkstoffe reagieren eigenständig auf äußere Einflüsse, verformen sich, heilen Beschädigungen und berichten darüber. von REINHARD BREUER Der Fingerhandschuh, den Holger Böse überzieht, hat Stulpen über den Fingern, die der Würzburger Physiker jetzt abwechselnd bewegt. Mit dem Daumen berührt er nacheinander verschiedene...
Wissenschaft
Reparatur an der Natur
Würden besonders klimawirksame Ökosysteme vor der Zerstörung bewahrt oder wiederhergestellt, ließe sich die CO2-Konzentration in der Atmosphäre stark reduzieren. von HARTMUT NETZ Die Wälder Kanadas brannten 2023 in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß. Bis Ende August waren nach offiziellen Angaben über 15 Millionen Hektar Wald...