Lexikon
D-Mark-Eröffnungsbilanz
Bilanz zur Umstellung der Reichsmark auf die Deutsche Mark nach den Vorschriften des D-Mark-Bilanzgesetzes zum Stichtag der Währungsreform in West-Deutschland am 21. 6. 1948. Ähnliche Bestimmungen wurden für Westberlin und nach der Rückgliederung des Saarlands in die Bundesrepublik Deutschland zum 6. 7. 1959 durch das D-Mark-Bilanzgesetz für das Saarland vom 30. 6. 1959 erlassen. – 1990 erfolgte eine weitere D-Mark-Eröffnungsbilanz im Zusammenhang mit der Währungsreform von Deutscher Mark und Mark der DDR im Zuge der Wiedervereinigung, geregelt im Einigungsvertrag, neu gefasst am 28. 12. 1994. D-Mark-Eröffnungsbilanzen unterbrachen die Bilanzkontinuität, d. h. die Bilanzpositionen wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Rücksicht auf frühere Bilanzansätze neu bewertet.
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