Lexikon

Einigungsvertrag

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands
am 31. 8. 1990 in Berlin von Bundesinnenminister W. Schäuble und DDR-Staatssekretär G. Krause unterzeichneter Vertrag (in Kraft getreten am 29. 9. 1990), durch den die DDR mit Wirkung vom 3. 10. 1990 der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes beigetreten ist. Zum Einigungsvertrag gehören neben dem eigentlichen Vertragstext ein Protokoll und drei Anlagen. Der Einigungsvertrag enthält sechs Änderungen des Grundgesetzes und regelt detailliert die mit dem Beitritt verbundenen Rechtsfragen. Sein Inhalt ist geltendes Bundesrecht. Vorangegangen war dem Einigungsvertrag der am 18. 5. 1990 in Bonn von den Finanzministern T. Waigel und W. Romberg unterzeichnete Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR, die am 1. 7. 1990 wirksam wurde.
Schiffsverkehr, Propeller, Krach, Lärm
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