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Das Grundgesetz: Verfassung der Bundesrepublik Deutschland

Wie viele Artikel hat das Grundgesetz?

Das Grundgesetz (GG) besteht aus 15 Abschnitten, die sich aus 146 Artikeln zusammensetzen. Vorangestellt ist eine Präambel, die die Staatsorgane verpflichtet, die staatliche Einheit Deutschlands anzustreben.

Abschnitt I (Artikel 1–19) legt die Grundrechte fest. Dazu gehören vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit der Person, die Freiheit der Religion, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die freie Meinungsäußerung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Abschnitt II (Artikel 20–37) schreibt die Staatsform fest und regelt das Verhältnis von Bund und Ländern. Die Abschnitte III–VI (Artikel 38–69) befassen sich mit den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundespräsident und Bundesregierung. Abschnitt VII (Artikel 70–82) behandelt die Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Gesetzgebung. Gegenstand der Abschnitte VIII und VIIIa (Artikel 83–91b) sind die Ausführung der Gesetze, die Bundesverwaltung und die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Abschnitt IX (Artikel 92–104) befasst sich mit der Rechtsprechung. Die Abschnitte X und Xa (Artikel 104a–115l) regeln das Finanzwesen und befassen sich mit dem Verteidigungsfall. In Abschnitt XI (Artikel 116–146) finden sich Übergangs- und Schlussbestimmungen.

Gibt es zwei Arten von Grundrechten?

Ja. Das Grundgesetz unterscheidet allgemein als »natürlich« anerkannte Menschenrechte, z. B. Artikel 5 (Meinungs-, Informationsfreiheit und Pressefreiheit) und Bürgerrechte. Letztere gelten nicht für alle in Deutschland lebenden Menschen, sondern nur für die Bürger des Landes, z. B. Artikel 8 (Versammlungsfreiheit).

Die in Abschnitt I formulierten Grundrechte binden nach Artikel 1 GG (Absatz 1: »Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu beachten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.«) als unmittelbar geltendes Recht sowohl die Gesetzgebung als auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Es dürfen also keine Gesetze erlassen werden, die gegen die Grundrechte verstoßen. Häufig wird Artikel 1 GG deshalb als Leitprinzip der Verfassung angesehen. Artikel 19 Absatz 2 des GG legt fest, dass die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt nicht geändert werden dürfen.

Übrigens: Die Grundrechte sind für den Einzelnen vor allem deshalb von Bedeutung, weil sie ihm die Möglichkeit zur freien Entfaltung und den Schutz der Privatsphäre bieten. Auch gewähren sie dem einzelnen Bürger einen gewissen Schutz vor Institutionen und dem Staat selbst. Bestimmte Grundrechte, die sog. Freiheitsrechte (z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung), gelten jedoch nur, solange sie nicht die Rechte anderer verletzen. Der Rechtsstaat (genauer: seine Gerichte) hat die Aufgabe, im Streitfall darüber zu entscheiden.

Warum heißt das Grundgesetz nicht Verfassung?

Mit der Verwendung des Namens »Grundgesetz« sollte auf seinen provisorischen, voläufigen Charakter hingewiesen werden. Nach Absicht seiner Schöpfer sollte das Grundgesetz seine Gültigkeit verlieren, wenn später einmal eine vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung in Kraft tritt.

Das am 23. Mai 1949 verkündete Grundgesetz besaß faktisch nur für die Bundesrepublik Deutschland Geltung, denn die DDR gab sich am 30. Mai 1949 eine eigene Verfassung. Allerdings hieß es in der damaligen Fassung der Präambel des Grundgesetzes: »Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.« Seit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz für – wie es in der heute gültigen Präambel heißt – »das gesamte deutsche Volk«.

Wer arbeitete das Grundgesetz aus?

Der Parlamentarische Rat. Er wurde auf Betreiben der Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder einberufen.

Am 1. Juli 1948 hatten die alliierten Besatzungsmächte in den »Frankfurter Dokumenten« die Ministerpräsidenten aufgefordert, eine verfassunggebende Versammlung einzuberufen. Diese sollte für die westlichen Zonen eine demokratische Verfassung ausarbeiten, die dann durch eine Volksabstimmung bestätigt werden sollte. Die Ministerpräsidenten, die die Bildung eines Weststaates ohne Einbeziehung der Sowjetischen Besatzungszone ausschlossen, traten dafür ein, einen Parlamentarischen Rat ein provisorisches Grundgesetz ausarbeiten zu lassen und auf eine Volksabstimmung zu verzichten.

Was war die wichtigste Forderung an das Grundgesetz?

Das Grundgesetz sollte die Fehler der Weimarer Verfassung, die der Machtergreifung der Nationalsozialisten Vorschub geleistet hatten, nicht wiederholen. Deshalb wurden die Grundrechte an herausragender Stelle verankert: Sie stehen gleich zu Beginn als unverbrüchliche (und einklagbare) Rechte aller Menschen. In der Weimarer Verfassung waren sie erst ab Artikel 109 zu finden gewesen.

Im Gegensatz zum mächtigen Staatspräsidenten der Weimarer Verfassung hat der deutsche Bundespräsident fast ausschließlich repräsentative Aufgaben. Er wird auch nicht vom Volk gewählt und besitzt kein Notverordnungsrecht mehr. Die Stellung des Bundeskanzlers hingegen wurde gestärkt. Er ist unabhängig vom Bundespräsidenten und kann vom Parlament nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum gestürzt werden, das heißt, die Mehrheit darf den Kanzler nicht bloß abwählen (wie beim einfachen Misstrauensvotum), sondern muss gleich einen Nachfolger bestimmen. Außerdem kann das Parlament die Regierungsmitglieder nicht absetzen.

Wer darf das Grundgesetz ändern?

Bundestag und Bundesrat mit jeweils Zweidrittelmehrheit. Das deutsche Grundgesetz kann nur geändert, nicht aber außer Kraft gesetzt werden.

Zu den wichtigsten Verfassungsänderungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland zählen die sog. Notstandsgesetze von 1968, die bei innerem Notstand (z. B. im Fall von Naturkatastrophen) und bei äußerem Notstand (Krieg) in Kraft treten. Bei innerem Notstand sehen die Notstandsgesetze u. a. den Einsatz von Polizei, Bundespolizei (dem ehemaligen Bundesgrenzschutz) und gegebenenfalls auch der Bundeswehr vor. Der äußere Notstand (Verteidigungsfall) muss von Bundestag und Bundesrat oder vom Gemeinsamen Ausschuss beider Gremien beschlossen werden.

Im Zuge der deutschen Vereinigung wurde 1990 im Einigungsvertrag festgelegt, dass das Grundgesetz u. a. in seinem Gültigkeitsbereich an die veränderten Erfordernisse anzupassen sei. 1993 wurde Artikel 16a zum Asylrecht u. a. dadurch ergänzt, dass das Asylrecht nicht für Flüchtlinge gilt, die aus einem Mitgliedstaat der EU oder aus einem anderen (gesetzlich festgelegten, sicheren) Drittstaat stammen.

Kann man die Grundrechte verlieren?

Nein, die Grundrechte können niemandem aberkannt werden. Verschiedene Grundrechte (z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung) kann ein Mensch in Deutschland jedoch verwirken, das heißt, er kann sich vor Gericht nicht mehr darauf berufen. Eine Verwirkung von Grundrechten ist allerdings nur möglich, wenn das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Betroffene seine Grundrechte gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung eingesetzt hat.

Wussten Sie, dass …

das Grundgesetz am 23. Mai 1949 von Konrad Adenauer (1876–1967) feierlich verkündet wurde? Adenauer war Vorsitzender des Parlamentarischen Rats und wurde am 7. Mai 1949 zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt.

die Anwesenden nach Verkündung des Grundgesetzes ein Burschenschaftslied anstimmten? Es gab noch keine Nationalhymne.

Bayern das Grundgesetz zunächst nicht anerkannte? Bayern befürchtete, dass die Länder durch die Verfassung an Einfluss verlieren würden.

Wer entsandte Vertreter in den Parlamentarischen Rat?

Die in den Parlamentarischen Rat entsandten Vertreter wurden von den Landesparlamenten der drei westlichen Besatzungszonen gewählt. Für je 750 000 Einwohner wurde ein Mitglied in den Rat entsandt. Er bestand aus 65 Mitgliedern, darunter vier Frauen. Hinzu kamen fünf Vertreter aus West-Berlin, die jedoch nur beratende Funktion hatten.

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