Lexikon

Deutsche Nationalbibliothek

die zentrale Archivbibliothek der BR Deutschland mit dem gesetzlichen Auftrag, alle ab 1913 erschienenen deutschen und deutschsprachigen Publikationen zu sammeln, dauerhaft zu archivieren und umfassend zu dokumentieren und bibliografisch zu verzeichnen (in der „Deutschen Nationalbibliografie“) sowie der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies geschieht an den Standorten Leipzig (ehemals Deutsche Bücherei) und Frankfurt a. M. (ehemals Deutsche Bibliothek). Die Deutsche Bücherei wurde 1912 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig als Archivbibliothek des gesamten deutschsprachigen Schrifttums gegründet, 1940 wurde sie Anstalt des öffentlichen Rechts, nach dem 2. Weltkrieg verstaatlicht; 1950 wurde das Deutsche Buch- und Schriftmuseum eingegliedert. 1947 wurde in Frankfurt a. M. als westdeutsches Pendant vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels die Deutsche Bibliothek gegründet, seit 1969 war sie Bundesanstalt; seit 1970 gehört ihr das Deutsche Musikarchiv (bis 2010 in Berlin) an, das alle in Deutschland erschienenen Tonträger und Noten sammelt. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages wurden 1990 die drei Einrichtungen unter Beibehaltung ihrer Standorte unter dem Namen Die Deutsche Bibliothek vereinigt und aufgrund eines Bundestagsbeschlusses 2006 in Deutsche Nationalbibliothek umbenannt. 2010 wurde das Deutsche Musikarchiv an den Standort Leipzig überführt. Die Deutsche Nationalbibliothek besitzt (2010) rund 26,1 Mio. Medieneinheiten.
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