Lexikon
Währungsreform
Geldreformein Mittel zur Sanierung des Staates und seiner Körperschaften; bedingt eine gesetzliche Neuordnung des Geldwesens zur Beseitigung der durch Krieg, Krisen u. a. verursachten Währungszerrüttung (Inflation, Wechselkursdisproportionalitäten).
Währungsreform in Deutschland
Nach dem 2. Weltkrieg hatte sich der Notenumlauf von 9 Mrd. RM (1939) auf 75 Mrd. RM (1948) erhöht; dieser Kaufkraftüberhang führte bei gleichzeitigem Rückgang der Produktion zu einer Inflation, die infolge Preisfestsetzungen und Rationierungen „verdeckt“ als schwarzer Markt („Zigarettenwährung“) auftrat. Dieser Zustand wurde auf Anordnung der Besatzungsmächte durch eine Währungsreform beseitigt.
In den drei Westzonen ersetzten die Gesetze zur Neuordnung des Geldwesens (1. Gesetz [Währungsgesetz] und 2. Gesetz [Emissionsgesetz] vom 20. 6. 1948, 3. Gesetz [Umstellungsgesetz] vom 27. 6. 1948, 4. Gesetz vom 4. 10. 1948) die Reichsmark durch die Deutsche Mark (DM); jeder Bewohner der Westzonen erhielt gegen 60 RM 60 DM (im Juni zunächst 40 DM, im August weitere 20 DM), während die Gebietskörperschaften eine „Erstausstattung“ in DM erhielten; Forderungen wurden im Verhältnis 10 RM: 1 DM, regelmäßige Leistungen (z. B. Löhne, Mieten, Zinsen) zur Aufrechterhaltung besonders des Lohnniveaus dagegen 1: 1 umgestellt.
Die Sanierung des Staates wurde dadurch noch besonders unterstützt, dass die inländischen Schulden des Reichs vom Bund nicht übernommen wurden, sondern diese Regelung dem Lastenausgleich vorbehalten blieb. Die Guthaben bei Kreditanstalten wurden ebenfalls 10:1 umgestellt, wobei aber die Hälfte des umgestellten Guthabens auf ein „Festkonto“ geschrieben wurde, wovon durch das 4. Neuordnungsgesetz noch einmal 70% gestrichen wurden (endgültige Umstellung: 10: 0,65).
Die Währungsreform in der SBZ wurde vom 24. bis 28. 6. 1948 durchgeführt und war ähnlich der in den Westzonen; Ersparnisse bis zu 100 RM wurden 1:1, bis zu 1000 RM 5:1, alle anderen 10:1 auf die neue Währungseinheit (ebenfalls Deutsche Mark, DM-Ost) umgestellt.
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