Lexikon

Oder-Neiße-Linie

die in Abschnitt IXb des Potsdamer Abkommens (2. 8. 1945) beschriebene „Linie, die von der Ostsee unmittelbar westlich von Swinemünde und von dort die Oder entlang bis zur Einmündung der westlichen Neiße und die westliche Neiße entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze verläuft“. Die östlich davon gelegenen „früher deutschen Gebiete“ (Ostgebiete) sollten „bis zur endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ polnischer bzw. sowjetischer Verwaltung unterstellt werden. Die Regierung der DDR stellte im Görlitzer Abkommen mit Polen vom 6. 7. 1950 fest, dass die Oder-Neiße-Linie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen“ bilde. In der Bundesrepublik wurde eine Anerkennung der Oder-Neiße-Linie lange Zeit überwiegend abgelehnt. Im Warschauer Vertrag vom 7. 12. 1970 stellte die Bundesregierung fest, dass „die bestehende Grenzlinie ... die westliche Grenze der Volksrepublik Polen“ bilde. In den Verhandlungen hatte sie erklärt, dass sie nur für die (damalige) Bundesrepublik handeln, ein wieder vereinigtes Deutschland also nicht binden könne. Bei der Ratifizierung des Vertrags am 17. 5. 1972 erklärte der Deutsche Bundestag in einer Entschließung, dass der Vertrag „keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen“ schaffe. Erst das wieder vereinigte Deutschland bestätigte in einem am 14. 11. 1990 geschlossenen Vertrag die Oder-Neiße-Linie völkerrechtlich als deutsch-polnische Grenze.
Warschauer Vertrag (1970): Unterzeichnung
Unterzeichnung des Warschauer Vertrages (1970)
Der deutsche Bundeskanzler Willy Brandt (links) und der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz unterzeichnen 1970 den Warschauer Vertrag.
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