Lexikon

Ostgebiete

Ostgebiete des Deutschen Reiches
die Gebiete des ehemaligen Deutschen Reiches zwischen der Oder-Neiße-Linie und der östlichen Reichsgrenze vom 31. 12. 1937, die aufgrund Abschnitt IXb des Potsdamer Abkommens „bis zur endgültigen [d. h. friedensvertraglichen] Festlegung der Westgrenze Polens“ unter die Verwaltung des polnischen Staates bzw. der Sowjetunion gestellt werden sollten.
Der nördliche Teil Ostpreußens wurde schon 1945 als selbständig verwaltetes Gebiet, 1946 als Oblast Kaliningrad der RSFSR der Sowjetunion eingegliedert; die übrigen Ostgebiete wurden seit 1945 als „polnische Westgebiete“ dem polnischen Staatsverband einverleibt. Die nach einer starken Fluchtbewegung am Ende des 2. Weltkriegs in den Ostgebieten verbliebene bzw. nach den Kampfhandlungen dorthin zurückgekehrte deutsche Bevölkerung wurde aus dem nördlichen Ostpreußen fast ausnahmslos, aus den übrigen Ostgebieten größtenteils (unter starken Verlusten) vertrieben (Heimatvertriebene).
Während die DDR bereits 1950 im Görlitzer Abkommen die Abtrennung der Ostgebiete als endgültig anerkannte, bestand die Bundesrepublik Deutschland stets darauf, dass erst eine friedensvertragliche Regelung über die staatliche Zugehörigkeit der Ostgebiete entscheiden könne. Diesen Standpunkt behielt sie auch nach Abschluss des Warschauer Vertrages von 1970 bei, in dem die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens „festgestellt“ wurde. Erst durch den Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („Zwei-plus-vier-Vertrag“) vom 12. 11. 1990 und den deutsch-polnischen Vertrag vom 14. 11. 1990 wurde die Abtrennung der Ostgebiete völkerrechtlich bestätigt.
Warschauer Vertrag (1970): Unterzeichnung
Unterzeichnung des Warschauer Vertrages (1970)
Der deutsche Bundeskanzler Willy Brandt (links) und der polnische Ministerpräsident Józef Cyrankiewicz unterzeichnen 1970 den Warschauer Vertrag.
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