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kosmisch
k
ọ
smisch [ griechisch] aus dem Weltall stammend, das Weltall betreffend.
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Kommissarbefehl
Kommiss
ạ
rbefehl Wehrmacht wird zum Handlanger des blutigen Terrors Wehrmacht wird zum Handlanger des blutigen Terrors Im "Kommissarbefehl" vom 6. 6. 1941 wurde den Angehörigen der Wehrmacht, die am Überfall auf die Sowjetunion beteiligt waren, die "Erlaubnis" zur willkürlichen Ermordung sowjetischer Staatsangehöriger gegeben. Hintergrund...
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Kommissariat
Kommissari
ạ
t [ lateinisch] sachlich und (oder) örtlich nachgeordnete Polizeibehörde. In
Österreich
gibt es Bundespolizeibehörden 1. Instanz in größeren Städten als Bundespolizeidirektionen, in kleineren Städten als selbständige Bundespolizeikommissariate. Die Wiener Bezirkspolizeikommissariate sind dagegen nicht...
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Kommission (allgemeines Recht)
Kommissi
ọ
n allgemeines Recht 1. Auftrag, Bevollmächtigung;
–
2. eine Personengruppe, der ein Auftrag erteilt wird, z.
B. Sachverständigenkommission, Untersuchungskommission.
Lexikon
Kommission (Auflistung)
Kommissi
ọ
n [ lateinisch]
allgemeines Recht
Handelsrecht
Lexikon
Kommission (Handelsrecht)
Kommissi
ọ
n Handelsrecht das Rechtsverhältnis zwischen
Kommissionär
und
Kommittenten
in Form des Kommissionsgeschäfts, bei dem der Kommissionär das Ausführungsgeschäft (Waren, Wertpapiere) im eigenen Namen, aber...
Lexikon
Kommission
ä
r
Kommission
ạ̈
r [ lateinisch, französisch] ein Kaufmann, der gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere für Rechnung eines anderen (
Kommittent
) im eigenen Namen kauft oder verkauft (Kommissionsgeschäft). Der Kommissionär erhält dafür eine Provision. Gesetzlich geregelt in §§ 383...
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Kommissionsbuchhandel
Kommissi
ọ
nsbuchhandel eine Organisationsform des
Zwischenbuchhandels
, die im Auftrag und auf Rechnung der Verlage an die Sortimenter liefert.
Lexikon
Kommissionsgeb
ü
hr
Kommissi
ọ
nsgebühr die Provision für den
Kommissionär
.
Lexikon
Kommissionsgesch
ä
ft
Kommissi
ọ
nsgeschäft
Kommissionär
Lexikon
Kommissionsverlag
Kommissi
ọ
nsverlag ein Buchverlag, der den Vertrieb eines Werkes übernimmt, ohne das damit verbundene Risiko zu tragen. Der Kommissionsverlag, der die für Werbung und Absatz entstehenden Kosten trägt, wird am Umsatz beteiligt, übernimmt die Vorräte eines in Kommission gegebenen Werkes aber nicht als Eigentum.
Lexikon
Kommissorium
Kommiss
ọ
rium [ das; lateinisch] zeitweilige Amtsübertragung.
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Kommissur
Kommiss
ụ
r [ die; lateinisch] im weiteren Sinne jede Querverbindung zwischen bilateral-symmetrischen Nervensträngen; im engeren Sinne Nerven-Querverbindungen zwischen den beiden Großhirnhemisphären der Säuger.
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Kommittent
Kommitt
ẹ
nt [ lateinisch] der Auftraggeber eines Kommissionärs; z.
B. ein Verleger oder ein Sortimenter, der einem
Kommissionsverlag
Aufträge erteilt.
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Kommode
Komm
ọ
de [ die; französisch] halbhohes Möbelstück mit Schubladen; seit dem späten Mittelalter als Mischform zwischen
Truhe
und
Schrank
entwickelt.
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Kommodore
Kommod
ọ
re [ französisch, englisch] 1. bei der
Luftwaffe
der Kommandeur eines Geschwaders.
–
2. bei der Kriegsmarine der Kapitän zur See als Geschwaderchef in Admiralsstellung.
–
3. bei der Handelsmarine Ehrentitel für verdiente Kapitäne.
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