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LEXIKON

Agrrdiesel

in der Land- u.und Forstwirtschaft eingesetzter Kraftstoff für Ackerschlepper, Arbeitsmaschinen, Motoren u.und Sonderfahrzeuge. Nach dem Agrardieselgesetz in der Fassung vom 21. 12. 2000 wurde der Steuersatz für den Dieselkraftstoff festgeschrieben u.und beträgt inkl. Rückvergütung 25,48 Cent/l. Für 2002 bedeutete dies eine Entlastung von 18,41 Cent/l, seit 2003 beträgt die Ersparnis 21,48 Cent/l. Die Land- u.und Forstwirtschaft bleibt damit von dem weiteren Anstieg der Ökosteuer weitgehend ausgenommen. Die Rückvergütung wird für versteuert bezogenes Gasöl gegen Quittung bezahlt. Begünstigte sind land- u.und forstwirtschaftl.forstwirtschaftliche Betriebe, Wanderschäfereien u.und Teichwirtschaften, landwirtschaftl.landwirtschaftliche Lohnunternehmer u.und Imkereien.
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